Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung

Leinfelden-Echterdingen (ES): Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen Nachtrag zu der Pressemeldung vom 23.08.2026 / 12:05 Uhr https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110976/6338223 Nach dem Brand in einem Einfamilienhaus am Samstagmittag in Stetten ermitteln zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft Stuttgart und die Kriminalpolizeidirektion Esslingen gegen die 70 Jahre alte Angestellte wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstifung. Wie bereits berichtet, waren Feuerwehr und Polizei am Samstagmittag (22.08.2026), gegen 13:45 Uhr zum Brand in einem Einfamilienhaus in Stetten gerufen worden, bei dem die alleine im Haus anwesende 70-jährige Angestellte leichte Verletzungen erlitten hatte und ins Krankenhaus eingeliefert worden war. Bei dem Brand war ein Sachschaden von geschätzten 300.000 Euro entstanden. Das Haus ist seither nicht mehr bewohnbar. Im Verlauf der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergaben sich zunächst Hinweise darauf, dass der Brand durch die 70-jährige Frau vorsätzlich verursacht wurde, weshalb sie am 24.08.2026 vorläufig festgenommen und gegen sie durch die Staatsanwaltschaft Stuttgart der Erlass eines Haftbefehls beim Amtsgericht Nürtingen beantragt wurde. Die weiteren Ermittlungen entkräfteten jedoch den Vorwurf der schweren Brandstiftung, weshalb die Staatsanwaltschaft den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls zurücknahm und die Frau wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung dauern an. (js) Rückfragen bitte an: Jennifer Schubert (js), Telefon 07121/942-1115 Polizeipräsidium Reutlingen Telefon: Mo. - Fr./7:00 bis 17:00 Uhr: 07121/942-1111 außerhalb dieser Zeiten: 07121/942-2224 E-Mail: reutlingen.pp.pressestelle@polizei.bwl.de