Neffen zur Vernehmung begleitet – Haftbefehl für Onkel
Am 07.09.2026 erschien ein Jugendlicher in Begleitung seiner Mutter und seines Onkels zu einer Vernehmung bei der Bundespolizeiinspektion Kiel als Geschädigter eines Körperverletzungsdeliktes. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass der Onkel per Haftbefehl gesucht wurde.
Am 07.09.2026 gegen 15:00 Uhr führte die Bundespolizeiinspektion Kiel eine Vernehmung eines jugendlichen Geschädigten zu einem Körperverletzungsdelikt durch. Der Jugendliche Rumäne erschien hierfür in Begleitung seiner Mutter und zur Überbrückung von Sprachbarrieren mit seinem Onkel. Bei der routinemäßigen Überprüfung der Personalien wurde festgestellt, dass der Onkel per Haftbefehl gesucht wurde.
Der 31-jährige Rumäne hatte sich nicht der Ladung zum Strafantritt einer zweitägigen Erzwingungshaft gestellt. Die sofortige Zahlung von einer Geldstrafe von 55,- EUR würde jedoch von der Haft befreien. Da wurde es nochmal kurz knifflig, da der 31-Jährige nur 5,- EUR mit sich führte. Jedoch konnte die Mutter des Geschädigten Jungen die restlichen 50,- EUR beibringen und den Onkel vor einer Verhaftung bewahren.
Im Anschluss konnte dann zur eigentlichen Vernehmung des Geschädigten übergegangen werden.
André Fischer - Pressestelle Bundespolizeiinspektion Kiel
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