Heidekreis: Kinder-E-Scooter gehören nicht auf die Straße

16.09.2026 / Kinder-E-Scooter gehören nicht auf die Straße Heidekreis: Bei mehreren Verkehrskontrollen im Umfeld von Grundschulen haben Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Heidekreis zuletzt wiederholt Kinder auf E-Scootern angetroffen. Dabei stellte sich heraus, dass die Fahrzeuge nicht für die Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen waren. Die Polizei möchte deshalb insbesondere Eltern für das Thema sensibilisieren. Die als "Kinder-E-Scooter" angebotenen Fahrzeuge sind in der Regel nicht für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ihnen fehlen insbesondere die erforderliche Betriebserlaubnis und der notwendige Versicherungsschutz. Eine Nutzung auf Straßen, Rad- oder Gehwegen ist daher nicht erlaubt. Solche Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf geeigneten Privatgrundstücken gefahren werden. Vor dem Kauf sollten Eltern deshalb genau prüfen, ob das gewünschte Fahrzeug tatsächlich für den öffentlichen Verkehrsraum zugelassen ist. Die Bezeichnung als Kinder-E-Scooter allein sagt darüber nichts aus. Gerade auf dem Schulweg sollte die Sicherheit der Kinder an erster Stelle stehen. Was für Kinder nach Spaß und einem praktischen Fortbewegungsmittel aussieht, kann im öffentlichen Straßenverkehr schnell zu einer Gefahr werden - für die Kinder selbst und für andere Verkehrsteilnehmende. Unser Appell an die Eltern: Bitte achten Sie darauf, womit Ihr Kind unterwegs ist und ob es dieses Fahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum überhaupt nutzen darf. Denn ein sicherer Schulweg beginnt auch mit der richtigen Wahl des Verkehrsmittels. Die Polizeiinspektion Heidekreis wird auch künftig entsprechende Kontrollen durchführen. Festgestellte Verstöße werden dabei konsequent geahndet. Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Heidekreis Tarek Gibbah Telefon: +49 5191 9380-104 E-Mail: pressestelle@pi-hk.polizei.niedersachsen.de