Fahren ohne alles
Am Dienstagnachmittag (06.10.2026) konnten Bundespolizisten ein Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen, welches weder zugelassen noch versichert war. Zudem verfügte der Kraftfahrer über keine gültige Fahrerlaubnis.
Den Beamten fiel in Lancken-Granitz auf der Insel Rügen ein schwarzer PKW auf, welcher am hinteren Kennzeichen keine Zulassungsplakette aufwies. Bei der Verfolgung des PKW missachtete der Fahrer die Anhaltesignale "Stopp Polizei" sowie Blaulicht und Martinshorn. In der Ortschaft Sellin gelang es den Beamten vor den PKW zu kommen und diesen zum Halten zu zwingen.
Im PKW befanden sich drei männliche Personen. Bei der Kontrolle des Fahrzeugs wurde festgestellt, dass dieses seit zwei Wochen abgemeldet war und zudem kein Versicherungsschutz bestand. Bei der Überprüfung des Fahrzeugführers, einem 39-jährigem Deutschen, wurde sein aktuelles Fahrverbot bekannt. Nach Rücksprache mit der Landespolizei wurde die Weiterfahrt untersagt und der PKW von einem Abschleppunternehmen vom Kontrollort entfernt.
Die PKW-Insassen mussten somit ihre Reise zu Fuß fortsetzen. Der Kraftfahrer wird sich wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und ohne Haftpflichtversicherung, wegen der unzulässigen Inbetriebsetzung des Kraftfahrzeugs sowie wegen Steuerhinterziehung verantworten müssen.
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