Reeperbahn: Mann schläft im Tunnelbereich und leistet Widerstand gegenüber Bundespolizisten
Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll am 09.10.2026 gegen 04:20 Uhr ein Mann (Alter: 26 Jahre) sich im Tunnelbereich hinter einer Bahnsteigabsperrung aufgehalten und dort geschlafen haben.
Eine Präsenzstreife der Bundespolizei traf den deutschen Staatsangehörigen schlafend im abgesperrten Bereich in unmittelbarer Nähe zum Gleis an und forderte ihn auf den Bereich zu verlassen. In einem Präventionsgespräch mit den Bundespolizisten über die Gefahren im Gleisbereich verhielt sich der Mann unkooperativ und weigerte sich den Tunnelbereich zu verlassen. Beim Herausführen aus dem Tunnelbereich wehrte sich der Mann und leistete Widerstand, sodass er zu Boden gebracht und gefesselt werden musste. Er wurde in Gewahrsam genommen und dem Bundespolizeirevier Altona zugeführt.
In der Wache beleidigte der Mann durchgehend die eingesetzten Bundespolizisten. Er gab an Kokain und Alkohol konsumiert zu haben. Die Durchführung eines Atemalkoholtests verweigerte der Mann zunächst. Ein angeforderter Amtsarzt bestätigte die Gewahrsamsfähigkeit. Bei einer Durchsuchung konnten Betäubungsmittel fest- und sichergestellt werden.
Nach ausreichender Beruhigung wurde der Mann um 06:35 Uhr aus der Wache entlassen. Bei Entlassung konnte ein Atemalkoholtest mit einem Promillewert von 1.54 ermittelt werden. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Straftatverdachts "Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte" sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts "Unerlaubter Gleisaufenthalt" eröffnet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Betritt keine Gleise und Bahnanlagen! Nicht als Schlafplatz! Nicht um dein Handy oder deine Dokumente aufzuheben! Nicht als Abkürzung! Nicht zum Sprayen! Nicht für Seflies! Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
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