Vorsicht vor Warenbetrug – Produkt gekauft, Ware nicht erhalten

Ein 49-Jähriger aus Nümbrecht kaufte Anfang Oktober über ein Online-Anzeigenportal ein Bosch-Gerät. Er bezahlte den vereinbarten dreistelligen Betrag über Paypal-Freunde. Kaum hatte er bezahlt waren alle aufgegebenen Anzeigen des Verkäufer-Profils verschwunden. Ware erhielt er nicht. Bei der Kreispolizeibehörde gehen fast täglich Anzeigen wegen Warenbetrugs im Internet ein. Die Abläufe gleichen sich oft. Die Geschädigten bezahlen im Voraus und erhalten dann keine Ware. Immer wieder wird zum Beispiel beim Online-Bezahldienst Paypal die Option "Freunde und Familie" gewählt, weil dabei keine zusätzlichen Gebühren anfallen. Das Problem: Bei dieser Option besteht kein Käuferschutz. Die Polizei rät: - Nutzen Sie verifizierte Zahlungsmethoden, bei denen das Geld "zwischengeparkt" wird. - Nutzen Sie nicht die Zahlungsfunktion "PayPal-Freunde" bei Menschen, die Sie nicht persönlich kennen. Hier besteht kein Käuferschutz, sodass das Geld nur selten zurückgefordert werden kann. - Niemals auf Links in SMS oder E-Mails klicken. - Misstrauen bei Überzahlungen: Niemals Differenzbeträge zurücküberweisen. Stattdessen die Plattform kontaktieren. - Wenn ein Betrug vorliegt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer Polizei und informieren Sie das Verkaufsportal.Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Oberbergischer Kreis Pressestelle Telefon: 02261/8199-1212 E-Mail: pressestelle.gummersbach@polizei.nrw.de