Bundespolizei stellt Haftbefehl in Puttgarden fest
Puttgarden - Bundespolizisten kontrollierten am Sonntag, den 18.10.2026 einen tschechischen Staatsangehörigen am Fährhafen Puttgarden. Hierbei kam ein Haftbefehl zutage.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreiseüberwachung im Fährhafen Puttgarden führt die Bundespolizeiinspektion Kiel Kontrollen durch. In diesem Zusammenhang kontrollierte eine Streife am 18.10.2026 gegen 01:20 Uhr einen 37-jährigen Tschechen in einem international verkehrenden Reisebus. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden zutage. Er war von einem Amtsgericht, auf Grund von Fahren ohne Fahrerlaubnis, zu einer Geldstrafe i.H.v. 900,-Euro verurteilt worden.
Der Mann konnte die geforderte Geldsumme nicht beibringen und wurde im Anschluss, gegen 04:20 Uhr der JVA Lübeck zum Antritt seiner Ersatzfreiheitsstrafe von -15- Tagen übergeben.
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