Pressemitteilung Nach Tod einer 14-Jährigen in Indiana (USA): Haftbefehl wegen Verdachts des vollendeten Mordes vollstreckt

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg haben Einsatzkräfte des Landeskriminalamts am 22.10.2026 einen 18-jährigen Deutschen wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes sowie der gefährlichen Körperverletzung, begangen jeweils in mittelbarer Täterschaft, verhaftet und u.a. seine in Hamburg gelegene Wohnanschrift durchsucht. Der zu den mutmaßlichen Tatzeitpunkten 17-jährige Beschuldigte steht im Verdacht, zwischen September und Oktober 2026 insbesondere über den sozialen Dienst "Discord" dergestalt auf eine psychisch labile 14-jährige US-Amerikanerin eingewirkt zu haben, dass diese sich aufforderungsgemäß massive Schnittverletzungen zufügte, mit dem Blut aus den Wunden das von dem Beschuldigten genutzte Internetpseudonym "Kaz" und den Namen der Gruppierung "NMK" an Wände schrieb und sich einige Tage später in ihrem Zimmer erhängte. Hierbei soll er von der Geschädigten jeweils verlangt haben, Videoaufnahmen zu fertigen und ihm diese anschließend zukommen zu lassen. Bezogen auf die Schnittverletzungen und die Beschriftungen kam die Geschädigte dem Ansinnen des Beschuldigten nach. Ob sie auch die am 02.10.2026 schließlich zum Tode führende Strangulation aufgezeichnet hat, ist noch Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Der Beschuldigte soll nach ihrem Tod jedenfalls (erfolglos) versucht haben, sich entsprechende Aufnahmen der mutmaßlich von ihm gesteuerten Selbsttötung zu verschaffen. Hierbei soll er dem Umfeld des Mädchens gedroht haben, andernfalls Daten sowie kompromittierende Aufnahmen der Geschädigten zu veröffentlichen. Vor diesem Hintergrund besteht gegen ihn zudem dringender Tatverdacht wegen versuchter Nötigung sowie wegen Besitzes jugendpornografischer Inhalte. Auf Basis bisheriger Erkenntnisse gehen die Ermittler davon aus, dass sich der Beschuldigte mit dem Videomaterial entweder als Mitglied der Gruppierung "NMK" (Nefarious Maniac Kult) profilieren oder aber auf diesem Wege Zugang zu der Gruppierung erlangen wollte. "NMK" orientiert sich an Gruppen des "COM-Netzwerks" (u.a. an der aus dem sog. White-Tiger Verfahren bekannten Gruppierung "764"). Auch innerhalb dieser Internetcommunity sollen besonders verletzliche Geschädigte in sozialen Medien emotional abhängig gemacht werden, um die initiierte Verbundenheit anschließend für strafrelevante Zwecke auszunutzen. Ausgangspunkt des Verfahrens waren durch das FBI übermittelte Erkenntnisse sowie Mitteilungen des National Center for Missing and Exploited Children vom 15. und 16.10.2026. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Ein weiterer, bisher in der Jugendhauptabteilung der Staatsanwaltschaft anhängiger Vorgang wegen des Verdachts der versuchten Nötigung wird zu dem neuen Verfahren verbunden. Die Ermittlungen dauern insgesamt weiter an. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung. Hamburg, 23.10.2026 Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle der Staatsanwaltschaften E-Mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de Polizei Hamburg Presse- und Öffentlichkeitsarbeit E-Mail: Polizeipressestelle@Polizei.Hamburg.de Präventionshinweise Schützen Sie Ihre Kinder vor Online-Gefahren  Eltern und Bezugspersonen sind besonders wichtig, wenn es darum geht, die Online Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im Blick zu behalten.  Informieren Sie sich über technische Möglichkeiten, Online-Aktivitäten von Kindern altersgerecht zu regulieren. Empfehlenswerte Hinweise hierzu finden sich auf der Seite von klicksafe.de. (https://www.klicksafe.de/jugendschutzprogramme)  Sprechen Sie regelmäßig mit Kindern und Jugendlichen offen über deren Online Aktivitäten, ihre Online-Beziehungen und die genutzten Plattformen.  Zeigen Sie Interesse, ohne zu urteilen. So können Sie darauf eingehen, was Ihre Kinder beschäftigt und bewegt, und möglichen Risiken rechtzeitig begegnen.  Beachten Sie: Online-Kontakte zu persönlich unbekannten Personen können Risiken bergen. Hinter einem Profil steckt nicht immer der Mensch, der er vorgibt zu sein! Achten Sie auf mögliche Warnzeichen Folgende Anzeichen können beispielsweise darauf hindeuten, dass ein Kind oder ein Jugendlicher im Visier eines solchen Netzwerkes ist:  Nutzung von Apps bzw. Online-Netzwerken wie Discord, Telegram oder anderen verschlüsselten Kommunikationsplattformen, die die Eltern nicht einsehen können.  Neue Online-Freundschaften, in die die Kinder vernarrt zu sein oder vor denen sie Angst zu haben scheinen.  Kinder verbringen mehr Zeit im Internet, unbeaufsichtigt oder allein im Zimmer.  Kinder erhalten anonym verschickte Geschenke, z.B. nach Hause gelieferte Gegenstände, Geld, Währung für Spiele oder sonstige virtuelle Güter.  Kinder sind stiller, zurückgezogener, launischer oder nervöser als üblich.  Die Noten werden schlechter.  Interesse an online verbreiteten extremen Botschaften (u.a. Verschwörungserzählungen, Anti-Regierungs-Rhetorik oder anderer extremistischer Online-Propaganda).  Mit Blut oder scheinbarem Blut geschriebene Wörter/Zeichen.  Haustiere/Tiere werden verletzt, sterben unter verdächtigen Umständen oder meiden auf ungewöhnliche Weise das Kind / den Jugendlichen.  Kinder bedecken ihre Haut auf ungewöhnliche Art und Weise oder es gibt Anzeichen für Schnitte/Ritzwunden auf der Haut, Stichverletzungen usw. Einzeln betrachtet mögen diese Anzeichen nicht bedeutsam erscheinen, in der Gesamtheit könnten sie allerdings ein Anzeichen dafür sein, dass ein Kind/Jugendlicher ins Visier eines solchen Täters / einer Tätergruppierung geraten ist. Haben Sie Zweifel, sich mit einem konkreten Verdacht an die Polizei zu wenden, bedenken Sie bitte: Ihr Hinweis könnte das fehlende Puzzleteil sein, durch das ein Kind bzw. ein Jugendlicher vor radikalen und tiefgreifenden Folgen bewahrt bleibt. Wenn Sie glauben, dass sich jemand in unmittelbarer Gefahr befindet, wählen Sie bitte die 110. Rückfragen bitte an: Staatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle Telefon: 040-42843-1699