BPOLI DD: Haftbefehle vollstreckt und Messer beschlagnahmt: Die Bilanz der Bundespolizei im Hauptbahnhof Dresden

Am Abend des 23. Oktober 2026 fiel einer Streife der Bundespolizei gegen 20:00 Uhr ein Mann in der Kuppelhalle des Bahnhofs Dresden-Neustadt auf. Bei der anschließenden Kontrolle wies sich der 43-jährige Deutsche mit zwei gültigen deutschen Personalausweisen aus - wobei einer davon auf eine andere Person ausgestellt war. Auf Nachfragen bezüglich des Mitführens von Waffen machte der Mann wirre Angaben. Bei der Kontrolle seines Rucksacks entdeckten die Beamten ein Cuttermesser sowie ein Hackmesser mit einer Klingenlänge von 18 Zentimetern. Seine Begründung: er benutze die Messer zum Holz hacken. Die Messer wurden sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Im Rahmen einer Kontrolle durch Beamte Bundespolizei am Nachmittag des 24. Oktober 2026 gegen 14:30 Uhr, geriet ein 64-jähriger Deutscher in der Kuppelhalle des Dresdner Hauptbahnhofs ins Visier der Beamten. Die Überprüfung ergab einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Rostock: Dem Mann stand eine 27-tägige Ersatzfreiheitsstrafe bzw. die Zahlung von insgesamt 810,- Euro bevor. Während der polizeilichen Maßnahmen äußerte er mehrfach verfassungsfeindliche Parolen. Da ein telefonischer Versuch, die geforderte Geldsumme über Verwandte aufzutreiben, fehlschlug und der Mann die Summe nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl eröffnet. Der alkoholisierte 64-Jährige wurde an die Justizvollzugsanstalt Dresden übergeben. Neben der Vollstreckung des Haftbefehls muss er sich nun auch wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Ein weiterer Fahndungserfolg führte am 24. Oktober 2026 gegen 16:03 Uhr im Dresdner Hauptbahnhofs zu einer weiteren vorläufigen Festnahme. Bei der Kontrolle eines Deutschen stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Beleidigung vorlag (39 Tage Ersatzfreiheitsstrafe oder 585,- Euro Geldstrafe). Der 46-Jährige zeigte sich zahlungswillig und verständigte telefonisch einen Bekannten. Dieser erschien wenig später auf dem Polizeirevier und beglich die geforderte Summe in bar. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Dresden Pressestelle Telefon: 0351 / 81502 - 2020 E-Mail: bpoli.dresden.oea@polizei.bund.de