++ Süßes oder Saures! – Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt Halloween steht vor der Tür – Polizei appelliert an Kinder, Jugendliche und Eltern ++
Süßes oder Saures! - Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt
Halloween steht vor der Tür - Polizei appelliert an Kinder, Jugendliche und Eltern
Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Am Samstag, 31. Oktober 2026, steht Halloween vor der Tür. Viele Kinder und Jugendliche freuen sich darauf, verkleidet durch die Straßen zu ziehen und mit dem Spruch "Süßes oder Saures!" an den Haustüren um Süßigkeiten zu bitten. Doch bei aller Freude am Gruselspaß gilt: Nicht jeder Streich ist harmlos - und nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt.
Der 31. Oktober ist in Niedersachsen zugleich Reformationstag und damit ein gesetzlicher Feiertag. Während viele Familien den freien Tag für gemeinsame Aktivitäten nutzen, bereiten sich andere bereits auf die Halloween-Nacht vor. Mit fantasievollen Kostümen, geschnitzten Kürbissen und gruseligen Verkleidungen gehört das Fest für viele Kinder und Jugendliche mittlerweile fest zum Herbst dazu.
Die Polizei weist darauf hin, dass nicht alle Menschen Halloween feiern oder Süßigkeiten verteilen möchten. Das ist selbstverständlich zu respektieren. Niemand ist verpflichtet, an dem Brauch teilzunehmen oder Süßigkeiten herauszugeben.
Streiche können rechtliche Konsequenzen haben
Wie in den vergangenen Jahren appelliert die Polizei an alle Kinder und Jugendlichen, es mit den Halloween-Streichen nicht zu übertreiben. Was als Spaß gedacht ist, kann schnell Schäden verursachen, Menschen gefährden und rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Zu den Streichen, die keinesfalls als harmloser Scherz abgetan werden sollten, gehören beispielsweise:
- Eier gegen Hauswände werfen: Hierbei kann es sich um Sachbeschädigung handeln.
- Pflanzen herausreißen oder beschädigen: Auch das kann eine Sachbeschädigung darstellen.
- Gullydeckel ausheben: Dadurch entstehen erhebliche Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und den Straßenverkehr. Es kann sich um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr handeln.
- Autos beschmieren oder beschädigen: Auch hier drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Sachbeschädigung.
Die Polizei wird in der Halloween-Nacht wie gewohnt präsent sein und das Geschehen im Blick behalten.
Eltern tragen Verantwortung
Besonders an die Eltern richtet sich die Bitte der Polizei, rechtzeitig mit ihren Kindern über mögliche Gefahren und die Folgen unüberlegter Streiche zu sprechen. Kinder unter 14 Jahren sind in Deutschland zwar strafunmündig und können daher nicht strafrechtlich belangt werden. Zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch im Zusammenhang mit Schäden durch Kinder geltend gemacht werden. Ob Eltern selbst haften, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Die Polizei empfiehlt deshalb, klare Regeln für den Halloween-Abend zu vereinbaren und Kinder dazu anzuhalten, fremdes Eigentum zu respektieren, den Straßenverkehr nicht zu gefährden und die Grenzen anderer Menschen zu akzeptieren.
Halloween soll Spaß machen - für alle!
Die Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen wünscht allen Kindern, Jugendlichen und Familien einen entspannten Reformationstag und ein schönes Halloween. Mit Rücksicht, Verantwortungsbewusstsein und ein wenig gesundem Menschenverstand steht einem gelungenen Abend nichts im Wege.
Denn auch an Halloween gilt: Süßes oder Saures ist ein Brauch - aber kein Freibrief für Sachbeschädigungen oder gefährliche Streiche.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Lüneburg/Lüchow-Dannenberg/Uelzen
Pressestelle
Kai Richter
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