Brühler um Wertgegenstände betrogen – Zeugensuche

Falscher Polizeibeamter mit erfundener Geschichte Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 170 Zentimeter großen Mann mit kurzen Haaren und blauer Daunenjacke, der am Dienstag (27. Oktober) nach einem betrügerischen Anruf eines falschen Polizeibeamten in Brühl an der Wohnanschrift eines Geschädigten Wertgegenstände abholte. Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 12 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen. Nach ersten Erkenntnissen habe der Geschädigte gegen 13 Uhr einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten erhalten. Der Anrufer habe glaubhaft von einem flüchtigen Einbrecher in der Nähe gesprochen. Er habe den Brühler gebeten, Wertgegenstände als Köder vor seine Wohnanschrift zu legen. So könne man dem flüchtigen Täter eine Falle stellen. Der Geschädigte habe dann Münzen in einen Stoffbeutel vor dem Haus deponiert. Der falsche Polizeibeamte habe den Geschädigten dann längere Zeit in mehrere Telefongespräche verwickelt, bis gegen 15.30 Uhr der Gesuchte an der Wohnanschrift an der Wittelsbacherstraße erschien und mit dem Beutel flüchtete. Als er den Betrug bemerkte, rief er die Polizei. Alarmierte Polizeikräfte fertigten eine Strafanzeige. Die Polizei rät: Geben Sie keine Informationen zu Wertgegenständen, Bargeldbeständen oder Bankkonten an Anrufer heraus. Polizeibeamte, Staatsanwälte und andere Amtsträger verlangen niemals die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen. Lassen Sie Unbekannte nicht in Ihre Wohnung und übergeben Sie kein Geld oder Wertgegenstände an fremde Personen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und legen Sie auf. Kontaktieren Sie die Behörde, von der die angebliche Amtsperson kommt. Suchen Sie dazu die Telefonnummer der Behörde selbst heraus. Informieren Sie die Polizei unter der Notrufnummer '110' über derartige Vorfälle. Das sollten Sie auch in dem Fall tun, wenn Sie einen Betrugsversuch selbst unterbunden haben oder verdächtigen Personen den Zutritt verwehrt haben. Die Polizei ist dann in der Lage nach Verdächtigen zu fahnden und auch andere Menschen zu schützen. (rs) Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Telefon: 02271 81-3305 Fax: 02271 81-3309 Mail: pressestelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de