Zwei 14-Jährige mit mutmaßlich zu schnellen E-Scootern unterwegs – Polizei leitet Strafverfahren ein
Am 28.10.2026 wurde die Polizei gegen 20:00 Uhr durch einen aufmerksamen Zeugen darüber informiert, dass zwei Jugendliche mit offenbar deutlich überhöhter Geschwindigkeit auf E-Scootern die Straße An der alten Bundesstraße in Schortens befahren würden.
Eine aus Jever entsandte Streifenwagenbesatzung konnte vor Ort zwei 14-jährige Jugendliche antreffen. Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme machten diese widersprüchliche Angaben zu den gefahrenen Geschwindigkeiten.
Die weiteren Überprüfungen ergaben, dass die verwendeten E-Scooter nach den recherchierten Modellangaben Geschwindigkeiten von bis zu 45 beziehungsweise 86 km/h erreichen können. Ob und in welchem Umfang die sichergestellten Fahrzeuge tatsächlich entsprechende Geschwindigkeiten erreichen, ist nun Gegenstand der Ermittlungen.
Aufgrund der vor Ort getroffenen Feststellungen wurden gegen beide Jugendliche Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die E-Scooter wurden zur weiteren Überprüfung sichergestellt.
Die Erziehungsberechtigten wurden über den Sachverhalt informiert. Darüber hinaus führten die eingesetzten Polizeibeamten mit den Jugendlichen und ihren Eltern ein verkehrserzieherisches Gespräch.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die Gefahren leistungsstarker und technisch veränderter E-Scooter hin. Im öffentlichen Straßenverkehr dürfen Elektrokleinstfahrzeuge grundsätzlich nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden. Fahrzeuge, die deutlich höhere Geschwindigkeiten erreichen, fallen unter Umständen in andere Fahrzeugklassen und können eine entsprechende Fahrerlaubnis sowie weitere Zulassungs- und Versicherungsvoraussetzungen erfordern.
Insbesondere bei Geschwindigkeiten von 45 km/h oder mehr besteht aufgrund der Bauweise und der vergleichsweise kleinen Räder ein erhebliches Unfall- und Verletzungsrisiko. Unebenheiten, plötzlich notwendige Bremsmanöver oder Ausweichbewegungen können schnell zum Kontrollverlust führen.
Die Polizei appelliert daher auch an die Erziehungsberechtigten, sich vor dem Kauf oder der Nutzung entsprechender Fahrzeuge über deren technische Eigenschaften und die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu informieren. Nicht jeder als E-Scooter angebotene Roller darf im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
Die Ermittlungen dauern an.
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