Selm – Landrat begleitet Sondereinsatz von Polizei und Ordnungsamt – 49 Verkehrsverstöße festgestellt

Am Donnerstag (29.10.2026) führte die Direktion Verkehr der Kreispolizeibehörde Unna in der Zeit von 16:00 bis 19:00 Uhr einen Sondereinsatz zur Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Selm durch. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf der Kontrolle von E-Scootern. Der Einsatz wurde gemeinsam mit Mitarbeitenden des Ordnungsamtes Selm durchgeführt. Auch der Landrat Mario Löhr befand sich vor Ort. Insgesamt wurden im Rahmen des Sondereinsatzes 49 Verkehrsverstöße festgestellt. Im Bereich des Auenparks und der näheren Umgebung wurden insgesamt 16 Verstöße geahndet. Dabei handelte es sich unter anderem um Verstöße gegen die Kennzeichenpflicht bei E-Scootern. In zwei Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegen Elternteile als Fahrzeughalter gefertigt, da diese die Nutzung eines E-Scooters durch Kinder unter 14 Jahren zugelassen hatten. Gegen 18:00 Uhr verlagerten die Einsatzkräfte ihre Kontrollen nach Selm-Bork. Im Umfeld des Park Stephanus-Parks stellten die Beamtinnen und Beamten zwei Verstöße fest, darunter einen E-Scooter mit fehlender Beleuchtung. Besonders auffällig war ein E-Scooter, an dem technische Veränderungen festgestellt wurden. Gegen den Fahrer wurde eine Strafanzeige gefertigt und das Fahrzeug sichergestellt. Auch auf dem Sandforter Weg fiel ein E-Scooter-Fahrer auf. Dieser wurde mit einer Geschwindigkeit von 45 km/h gemessen. Im Rahmen der anschließenden Kontrolle wurden sowohl der E-Scooter als auch das Smartphone des Fahrers sichergestellt. Darüber hinaus stellten die Einsatzkräfte im Bereich der Werner Straße insgesamt 31 Geschwindigkeitsverstöße fest. Die Kreispolizeibehörde Unna weist darauf hin, dass für E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h gilt. Technische Manipulationen können zum Erlöschen der Betriebserlaubnis und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Auch das Mindestalter von 14 Jahren für die Nutzung von E-Scootern ist verbindlich. Die Polizei wird auch künftig gemeinsam mit den kommunalen Ordnungsbehörden Kontrollen durchführen, um Verkehrsverstöße konsequent zu ahnden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Redaktionelle Rückfragen bitte an: Kreispolizeibehörde Unna Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Kira Linnenbrink Telefon: 02303-921 1154 E-Mail: pressestelle.unna@polizei.nrw.de Außerhalb der Bürodienstzeiten: Kreispolizeibehörde Unna Leitstelle Telefon: 02303-921 3535 Fax: 02303-921 3599 E-Mail: poststelle.unna@polizei.nrw.de