BPOL NRW: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle auf der Bundesautobahn 3 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen

Am Samstagmorgen, 31. Oktober 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesautobahn 3 am Grenzübergang Elten-Autobahn einen 29-jährigen Polen bei der Einreise aus den Niederlanden. Der Pole war Fahrgast eines grenzüberschreitenden Reisebusses auf der Fahrt von Amsterdam nach Wien. Bei der Überprüfung der Personalien anhand der vorgelegten polnischen Identitätskarte in den polizeilichen Datenbeständen stellten die Beamten fest, dass der Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Krefeld suchte ihn wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte. Hiernach musste der Verurteilte noch eine Geldstrafe in Höhe von 1350 Euro bezahlen oder eine 45-tägige Haftstrafe verbüßen. Den zweiten Haftbefehl hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen. Demnach musste der Mann noch eine Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro bezahlen oder eine 60-tägige Freiheitsstrafe verbüßen. Zudem lagen noch zwei Aufenthaltsermittlungen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Körperverletzung vor. Der Pole wurde daraufhin vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Nach Zahlung der Gesamtgeldstrafe einschließlich der angefallenen Kosten in Höhe von 5568,38 Euro bei der Bundespolizei in Kleve durfte der Pole seine Reise fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Kleve Uwe Eßelborn Telefon: (02821) 7451-0 E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de Internet: Emmericher Straße 92-94 47533 Kleve Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.