BPOLI EF: Lebensgefahr ignoriert – gesicherte Bahnübergänge widerrechtlich dreimal überfahren
Eine geschlossene Schranke bzw. ein rot blinkendes Andreaskreuz sind unmissverständliche Zeichen dafür, dass am Bahnübergang in Kürze mit Zugverkehr zu rechnen ist. Am gestrigen Montag missachteten gleich drei Verkehrsteilnehmende diese eindeutigen Hinweise.
Zur Mittagszeit befuhr eine 33-jährige Kenianerin einen Bahnübergang bei Obermaßfeld-Grimmenthal, obwohl die Vollschranken geschlossen waren und ein rotes Dauerlicht leuchtete.
In den Abendstunden missachtete ein 68-jähriger Deutscher ein rotes Leuchten am Andreaskreuz an einem Bahnübergang in der Ortslage Niederpölnitz-Harth.
Kurz vor 20:00 Uhr wurde eine 22-jährige gestoppt, die in der Erfurter Salinestraße ebenfalls einen Bahnübergang überfahren hat, obwohl die Signaleinrichtung am Andreaskreuz aktiv war.
In allen drei Fällen wurden die Pkw angehalten, die Fahrerin sowie Fahrer zu ihrem lebensgefährlichen Verkehrsverhalten sensibilisiert und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
An Bahnübergängen kommt es immer wieder zu gefährlichen Unfällen. Viele davon sind auf Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmenden zurückzuführen. Leichtsinn, Unaufmerksamkeit und Unkenntnis sind die häufigsten Ursachen. An Bahnübergängen gelten klare Regeln. Rot heißt Stopp, ebenso wie geschlossene Voll- oder Halbschranken. Die Praxis sieht jedoch leider oft anders aus: Die Bedeutung des Andreaskreuzes und der Sicherungsanlagen ist vielen Straßenverkehrsteilnehmenden nicht oder nicht richtig bekannt. Leichtsinn und Ungeduld verleiten manch Einen zu riskanten Aktionen. Dies ist schlicht lebensgefährlich!
Die gestern festgestellten Fälle gingen zum Glück alle glimpflich aus.
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