Zwei Rinder, ein Meriva – diese Rechnung ging nicht auf
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Zwei Rinder auf dem Weg zur Viehauktion in den Zentralhallen:
Dafür hatte ein 26-jähriger Landwirt aus Coesfeld einen Opel Meriva mit einem zweiachsigen Viehanhänger zusammengebracht. Bei einer Kontrolle am Dienstag, 3. November 2026, um 8.20 Uhr auf der Dortmunder Straße zeigte sich dem Verkehrsdienst des Polizeipräsidiums Hamm allerdings: Das Gespann hatte gleich an zwei Stellen ein Gewichtsproblem.
Der Opel war nicht dafür geeignet, den mit zwei Rindern beladenen Anhänger zu ziehen: Dessen tatsächliches Gewicht überschritt die zulässige Anhängelast des Meriva um 690 Kilo. Doch nicht nur das Zugfahrzeug war mit der Aufgabe überfordert. Mit den beiden Rindern überschritt er sein zulässiges Zuggesamtgewicht von 3,2 Tonnen. Dieses umfasst den Anhänger samt seiner Ladung und Zugfahrzeug.
Damit stand fest: Ein kräftigeres Zugfahrzeug allein hätte das Problem nicht gelöst. Ebenso wenig hätte es genügt, eines der beiden Rinder abzuladen, der Meriva wäre dadurch noch nicht zum geeigneten Zugfahrzeug geworden.
Für eine passende Kombination musste deshalb beides stimmen: Vorne brauchte es ein geeignetes Zugfahrzeug, hinten weniger Gewicht.
Nach den Feststellungen bedeutete das: Zugfahrzeug wechseln oder eines der beiden Rinder abladen.
Christian Klasing, Leiter des Verkehrsdienstes, betont: "Bei einer solchen ungeeigneten Kombination aus Pkw und Anhänger ist die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet. Dadurch entstehen erhebliche Gefahren, sowohl für den Fahrzeugführer selbst als auch für unbeteiligte Dritte. Die zulässigen Gewichte und Anhängelasten sind keine Verhandlungssache."
Auf dem Weg zur Auktion galt somit schon vor dem ersten Gebot: Weniger ist manchmal mehr, zumindest auf dem Anhänger.
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