Lahr – Wendung im dritten Akt: Verlust der Orientierung führt zur Inhaftierung

Ein kurioser Vorfall hat am Montagabend die Beamten des Polizeireviers Lahr beschäftigt. Im ersten Akt meldete die Bewohnerin eines Mehrfamilienhauses einen mutmaßlichen Einbruchsversuch in ihre Wohnung. Laut ihrer Schilderung sei ein bislang unbekannter Mann an einem Regenrohr bis zu ihrem Fenster hochgeklettert und habe bereits einen Fuß in das geöffnete Fenster gesetzt. Ein durchaus beunruhigender Anblick, der verständlicherweise für einen ordentlichen Adrenalinschub sorgte und zur Alarmierung der Polizei führte. Eine Streifenbesatzung des Polizeireviers Lahr rückte unverzüglich an und brachte schnell Licht ins Dunkel. Wie sich im zweiten Akt herausstellte, hatte sich ein Freund des vermeintlichen Einbrechers aus seiner Wohnung ausgesperrt. Mit einer Portion Hilfsbereitschaft im Gepäck wollte der selbstlose Helfer kurzerhand über ein Fenster zurück in die Wohnung seines Freundes gelangen. Bei der Wahl des Einstiegsfensters unterlief ihm allerdings ein folgenschwerer Orientierungsfehler: Als er einen Fuß durch das geöffnete Fenster setzen wollte, landete der Blick des 20-Jährigen direkt in den erschrockenen Augen einer völlig unbeteiligten Bewohnerin. Nachdem der Fall geklärt schien und sich der Adrenalinpegel aller Beteiligten nach der ungewöhnlichen Kletteraktion wieder gesenkt hatte, dann die Wendung im dritten Akt: Bei der Überprüfung des 20-Jährigen im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den guineischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vorlag. Zum Abschluss waren dann doch polizeiliche Maßnahmen gefordert: Der Fassadenkletterer wurde festgenommen und am Dienstagmittag beim Amtsgericht Offenburg einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug, weshalb der junge Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht wurde. /wo Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Offenburg Telefon: 0781 21-1211 E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de Internet: Hinweise zum Sachverhalt nimmt die Polizei unter der jeweils in der Pressemitteilung genannten Rufnummer oder über den Polizeinotruf 110 entgegen. Für Notfälle, aktuelle polizeiliche Einsätze oder sonstige Hilfeersuchen wählen Sie bitte ausschließlich den Polizeinotruf 110 oder wenden sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.