Zwölfjähriger mit zu schnellem E-Scooter in Bockhorn unterwegs
Am 02.11.2026 kontrollierten Polizeibeamte gegen 15:50 Uhr in der Urwaldstraße in Bockhorn einen E-Scooter, der augenscheinlich mit einer höheren Geschwindigkeit als den zulässigen 20 km/h unterwegs war.
Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer erst zwölf Jahre alt war. Das Mindestalter für die Nutzung eines regulären E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr beträgt 14 Jahre.
Darüber hinaus ergab sich der Verdacht, dass das genutzte Fahrzeug aufgrund seiner möglichen Höchstgeschwindigkeit nicht mehr unter die Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge fällt und zum Führen eine entsprechende Fahrerlaubnis erforderlich wäre. Eine solche konnte der Zwölfjährige nicht vorweisen.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt und hat die weiteren Überprüfungen aufgenommen.
Die Polizei weist darauf hin, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich nur mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h und unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen genutzt werden dürfen. Insbesondere Eltern sollten sich vor dem Kauf über die technischen Eigenschaften und die rechtliche Zulässigkeit der Fahrzeuge informieren.
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