Cyberangriff auf Metzgerei im Landkreis Neustadt an der Waldnaab – Kühlanlagen manipuliert

LKR. NEUSTADT A.D. WALDNAAB. In der Nacht auf Montag, 2. November 2026, wurde eine Metzgerei im Landkreis Neustadt an der Waldnaab Opfer eines Cyberangriffs. Unbekannte Täter manipulierten die Steuerung der Kühlanlagen und veränderten die Temperatureinstellungen mehrerer Kühlhäuser auf bis zu 150 Grad. Der entstandene Schaden liegt nach derzeitigen Erkenntnissen im fünfstelligen Eurobereich. Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. hat die Ermittlungen übernommen. Am Montagmittag, 2. November 2026, erhielt die Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. Kenntnis von einem Cyberangriff auf eine Metzgerei im Landkreis Neustadt an der Waldnaab. Nach bisherigen Erkenntnissen manipulierten bislang unbekannte Täter in der Nacht zuvor die Fernsteuerungs- und Überwachungssysteme der Kühlanlagen. Dabei wurden die Temperatureinstellungen mehrerer Kühlhäuser auf bis zu 150 Grad verändert. Das Kommissariat 11 der Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. nahm unmittelbar Kontakt mit der Metzgerei sowie dem zuständigen IT-Verantwortlichen auf und traf die erforderlichen Maßnahmen. Durch die rechtzeitige Entdeckung der Manipulation konnte ein noch größeres Schadensausmaß verhindert werden. Die Systeme wurden durch den bereits vor Ort befindlichen IT-Verantwortlichen wieder unter Kontrolle gebracht. Der Metzgerei entstand nach aktuellem Ermittlungsstand ein Schaden im fünfstelligen Eurobereich. Die Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. ermittelt wegen des Verdachts der Datenveränderung, Computersabotage und Sachbeschädigung. Der Vorfall steht möglicherweise im Zusammenhang mit weiteren Cyberangriffen auf Kühl- und Tiefkühlsysteme in Europa. In der Nacht zum 2. November 2026 wurden nach bisherigen Medienberichten auch Unternehmen in Belgien, Schweden, Irland, Estland und den Benelux-Ländern Opfer vergleichbarer Manipulationen. Dabei wurden ebenfalls Fernsteuerungs- und Überwachungssysteme von Kühlräumen und Gefrieranlagen unbefugt verändert. Prävention und Verhalten bei Cyberangriffen auf Unternehmen Die Kriminalpolizei empfiehlt Unternehmen, folgende Sicherheitsmaßnahmen zu beachten, um sich bestmöglich vor Cyberangriffen zu schützen: Regelmäßige Updates: Halten Sie sämtliche Hard- und Software auf dem aktuellen Stand. Installieren Sie verfügbare Sicherheitsupdates zeitnah, um bekannte Sicherheitslücken zu schließen. Regelmäßige Wartung: Lassen Sie Ihre IT-Infrastruktur regelmäßig durch qualifiziertes IT-Fachpersonal überprüfen und warten. Veraltete oder unzureichend gewartete Systeme können ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Zugriffsschutz: Sichern Sie sämtliche Benutzerkonten und Zugänge mit starken, individuellen Passwörtern. Nutzen Sie nach Möglichkeit eine Zwei-Faktor-Authentifizierung und überprüfen Sie regelmäßig bestehende Zugriffsberechtigungen. Netzwerksicherheit: Schützen Sie Ihre Unternehmensnetzwerke durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen. Beschränken Sie externe Zugriffe auf das notwendige Maß und sichern Sie insbesondere Fernzugänge ausreichend ab. Datensicherung: Erstellen Sie regelmäßig Sicherungskopien wichtiger Unternehmensdaten. Bewahren Sie diese getrennt vom regulären Netzwerk auf, damit sie bei einem Cyberangriff nicht ebenfalls betroffen sind. Mitarbeitersensibilisierung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig im Erkennen von Phishing-Mails, verdächtigen Anhängen und anderen möglichen Angriffsmethoden. Notfallkonzept: Erstellen Sie einen Notfallplan für den Fall eines Cyberangriffs. Legen Sie darin fest, welche Maßnahmen unmittelbar einzuleiten sind und welche Ansprechpartner verständigt werden müssen. Was tun bei einem Cyberangriff? Umgehend die Polizei verständigen: Warten Sie nicht ab, bis das gesamte Schadensausmaß feststeht. Eine frühzeitige Anzeige ermöglicht eine zeitnahe Aufnahme der Ermittlungen. IT-Verantwortliche informieren: Verständigen Sie unverzüglich Ihre zuständigen IT-Verantwortlichen oder einen spezialisierten IT-Dienstleister. Digitale Spuren sichern: Bewahren Sie verdächtige E-Mails, Dateien, Systemmeldungen und Protokolle auf. Löschen oder verändern Sie diese möglichst nicht eigenständig. Weitere Schäden verhindern: Stimmen Sie notwendige Sofortmaßnahmen mit IT-Fachleuten ab. Betroffene Systeme können gegebenenfalls vom Netzwerk getrennt werden, ohne dabei wichtige digitale Spuren zu vernichten. Keine eigenständigen Lösch- oder Wiederherstellungsversuche: Vermeiden Sie unkoordinierte Eingriffe in betroffene Systeme, da dadurch wichtige Beweismittel verloren gehen können. Die Kriminalpolizei verfügt über speziell ausgebildete digitale Forensiker, die Unternehmen bei der Aufklärung von Cyberangriffen unterstützen. Durch eine frühzeitige Verständigung der Polizei können digitale Spuren gesichert, weitere Schäden möglichst verhindert und Ermittlungen zur Identifizierung der Täter eingeleitet werden. Weitere Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen bietet die Polizeiliche Kriminalprävention unter: Schutz vor Cyberangriffen – IT-Sicherheit für kleine und mittlere Unternehmen Veröffentlicht am 4. November 2026 um 8.45 Uhr