Haftbefehl vollstreckt – Beifahrer übernimmt
Gestern Abend (04.11.2026) fiel Einsatzkräften der Bundespolizei Stralsund ein Mercedes-Benz durch ein riskantes Überholmanöver auf der B105 in Richtung Greifswald auf. Die Streife folgte dem Wagen und stoppte ihn auf der Höhe des Parkplatzes Kirchdorf.
Am Steuer saß ein 25-jähriger Deutscher, der seinen Personalausweis und Führerschein zur polizeilichen Überprüfung aushändigte. Die Kontrolle ergab zwei Ausschreibungen: eine zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls und eine zweite zur Beschlagnahme des Führerscheins wegen eines bestehenden Fahrverbots.
Das Amtsgericht Greifswald hatte den Mann im Oktober 2025 wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1.200,00 Euro oder einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Darüber hinaus war durch einen weiteren Strafbefehl des Amtsgerichts ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden.
Die geforderte Geldstrafe übernahm die mitfahrende Begleitung und beglich den Betrag direkt vor Ort bei der Streife. Da der Führerschein bis dahin nicht freiwillig abgegeben worden war, nahmen die Einsatzkräfte das Dokument in Verwahrung und untersagten die Weiterfahrt. An dieser Stelle sprang erneut die Begleitung ein, sie übernahm nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen das Steuer und setzte die Fahrt fort.
Der 25-Jährige muss sich nun erneut wegen des Fahrens trotz Fahrverbots verantworten.
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