Karlsruhe (ots) - Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute Nachmittag dem Beschuldigten Maximilian T. den Haftbefehl vom 8. Mai 2017 eröffnet und den Vollzug von Untersuchungshaft angeordnet.
Der Beschuldigte war heute Mittag festgenommen worden (vgl. Pressemitteilun Weiterlesen