Halbzeitbilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen
Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und untersagte in diesem Zusammenhang, über die Verbote des Waffengesetzes hinaus, das Mitführen von gefährlichen Gegenständen, welche als Schlag- oder Stichwaffen eingesetzt werden können bzw. geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuf Weiterlesen