Bilanz der Bundespolizeidirektion Berlin zum Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Bahnhöfen in Berlin und Brandenburg
Über die Verbote des Waffengesetzes hinaus untersagte die Bundespolizei das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (z. B. Tierabwehrsprays, und Schlaggegenstände), die gegen Menschen eingesetzt werden können und geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen.
Das Mitführverbot galt vom 20. März 2026 bis zum 26. Juli 2025, jeweils täglich von 14 Uhr bis 4 Uhr des Folgetages an d Weiterlesen