Duisburg (ots) - Raketen und Knaller: Das neue Jahr lautstark zu begrüßen, ist Tradition. Allerdings gilt das nicht für Gas- und Schreckschusswaffen: Sie sind und bleiben als Knaller-Ersatz verboten.
Ob Gas- oder Schreckschusswaffe: Das Waffenrecht ist eindeutig. Das Schießen mit diesen Waffen ist nur dann erlaubt, wenn es sich um Notwehr handelt und nicht, um das neue Jahr zu begrüßen. Deswegen warnt die Polizei Duisburg auch zum Jahreswechsel 2016/17 ausdrücklich: Wer mit Gas- oder Schrecks Weiterlesen