Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher ein.

Hamburg (ots) – Generalstaatsanwaltschaft Hamburg Pressestelle der Staatsanwaltschaften Pressemitteilung

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren gegen mutmaßlichen NS-Kriegsverbrecher ein. Durch Verfügung vom 26. Mai 2015 hat die Staatsanwaltschaft Hamburg das von der Staatsanwaltschaft Stuttgart am 22. August 2014 übernommene Ermittlungsverfahren gegen einen 93-jährigen ehemaligen Angehörigen der 16. SS- Panzergrenadierdivision „Reichsführer SS“ nach § 170 Abs. 2 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Der Beschuldigte, dem vorgeworfen worden war,als Kompaniechef für die Tötung von mehreren Hundert Zivilisten am 12. August 1944 in der italienischen Ortschaft Sant´Anna di Stazzema in der Provinz Lucca durch Soldaten der 16. SS-Panzergrenadierdivision mitverantwortlich gewesen zu sein, ist dauerhaft verhandlungsunfähig. Die Auswertung des umfangreichen Aktenmaterials hat zwar zu dem Ergebnis geführt, dass der Beschuldigte – wäre er verhandlungsfähig – mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen grausamen und aus niedrigen Beweggründen begangenen Mordes in 342 Fällen anzuklagen wäre. Jedoch haben von der Staatsanwaltschaft Hamburg in Auftrag gegebene neuro-psychologische und neurologische Fachgutachten ergeben, dass er so tiefgreifend an einer Demenzerkrankung leidet, dass die verfassungsrechtlich zwingend gebotene Gewährleistung der Subjektstellung des Beschuldigten bei Fortführung des Verfahrens ausgeschlossen wäre und er somit in rechtstaatlich unzulässiger Weise zum bloßen Objekt staatlicher Strafverfolgung gemacht werden würde.

Hamburg, 28. Mai 2015 Oberstaatsanwältin Nana Frombach Tel.: 040/42843 2108 Fax: 040/42798 1900 e-mail: Pressestelle-Staatsanwaltschaft@sta.justiz.hamburg.de

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