POL-HH: 160113-2. Verdacht auf Kindesmisshandlung – Staatsanwaltschaft und Mordkommission ermitteln

13.01.2016 – 14:40

Hamburg (ots) - Zeit: 13.11.2015 Ort: Hamburg-Osdorf, Kroonhorst

Die Staatsanwaltschaft Hamburg führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 25-jährige Frau sowie gegen ihren 21-jährigen Lebenspartner wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Sie stehen im Verdacht, ihren 9 Monate alten Säugling misshandelt und dadurch in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht zu haben.

Die Mutter erschien im November 2015 mit ihrem Sohn in der Notaufnahme eines Krankenhauses und gab an, dass ihr Kind seit Tagen an verschiedenen Krankheitssymptomen leide. Im Zuge der eingeleiteten Untersuchungen gingen die Ärzte aufgrund des Verletzungsbildes von einem sogenannten "Shaken-Baby-Syndrom" (Schütteltrauma) aus und diagnostizierten zudem eine Schädelfraktur bei dem Säugling. Das Kind musste sofort operiert werden.

Das Krankenhaus meldete den Fall dem Jugendamt und dem Institut für Rechtsmedizin. Die rechtsmedizinische Untersuchung bestätigte den Verdacht auf Kindesmisshandlung. Nach Fertigstellung des rechtsmedizinischen Gutachtens im Dezember 2015 konkretisierte sich schließlich der Tatvorwurf des versuchten Totschlags. Die Gutachterin erstattete daraufhin bei der Staatsanwaltschaft Hamburg Strafanzeige gegen die Eltern (21, 25) des Kindes. Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte den Fall zuvor ebenfalls zur Anzeige gebracht.

Die Mordkommission im Landeskriminalamt übernahm die Ermittlungen und führte umfangreiche kriminalpolizeiliche Ermittlungen sowie kriminaltaktische Maßnahmen durch.

Im Anschluss beantragte die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung der Beschuldigten in Hamburg-Osdorf, den Kriminalbeamte gestern vollstreckten. Dabei stellten die Ermittler Beweismittel sicher. In der Wohnung wurde eine umfangreiche Tatortarbeit und Tatrekonstruktion durchgeführt. Die Auswertung der gesicherten Spuren und Beweismittel sowie der strafprozessualen Maßnahmen dauern an.

Den Beschuldigten wurde im Polizeipräsidium rechtliches Gehör angeboten. Sie wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Der Junge ist inzwischen außer Lebensgefahr und in der Obhut einer Pflegefamilie.

Die Ermittlungen dauern an.

Sch.

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Quelle: news aktuell / dpa