Bayerisches Landeskriminalamt (LKA): Durchsuchungen und Festnahmen wegen illegalem Handel mit Waffen und Kriegswaffen -Fünf Personen vorläufig festgenommen

Bayerisches Landeskriminalamt (LKA): Durchsuchungen und Festnahmen wegen illegalem Handel mit Waffen und Kriegswaffen -Fünf Personen vorläufig festgenommen MÜNCHEN/OBERBAYERN. Am Mittwoch und Donnerstag, den 27. und 28.01.2016, durchsuchten unter Federführung der Staatsanwaltschaft Traunstein Ermittler des Bayerischen
Landeskriminalamtes (LKA) mit Spezialkräften sieben Wohnungen in den Landkreisen Rosenheim, Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen und München. Zwei der zu durchsuchenden Wohnanwesen waren so weiträumig, dass die Durchsuchung zwei Tage in Anspruch nahm.
Diese konzertierte Aktion richtete sich insgesamt gegen sechs männliche Personen, fünf davon wurden vorläufig festgenommen. Alle sechs Personen sind deutsche Staatsbürger, zwischen 27 und 76 Jahre alt und in den genannten Landkreisen wohnhaft.

Hintergrund dieser Aktion sind Erkenntnisse aus gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Traunstein und des LKA. Gegenstand der Ermittlungen ist der Handel mit illegalen Waffen, Kriegswaffen und Munition. An illegalen Waffen wurde sichergestellt: Zwei Sturmgewehre vom Typ Kalaschnikow, eine Maschinenpistole vom Typ Steyr Daimler-Puch,
drei Langwaffen, acht Pistolen, ein Revolver, sowie mehrere tausend Schuss Munition.

Die im Verlauf des Einsatzes vorläufig festgenommen Personen wurden am 28.01.2016 dem Ermittlungsrichter beim Landgericht Rosenheim vorgeführt, der gegen drei der Beschuldigten Haftbefehl erließ. Diese drei Personen im Alter von 31, 51 und 53 Jahren befinden sich mittlerweile in Untersuchungshaft in verschiedenen Justizvollzugsanstalten, zwei Personen wurden zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt.

Neben den illegalen Waffen wurden auch noch zahlreiche legale Waffen und Munition aufgefunden. Da für diese Waffen eine Erlaubnis vorgelegt werden konnte, kann wegen deren Besitz strafrechtlich kein Vorwurf erhoben werden. Die legalen Waffen und Munition werden nach Sichtung und Prüfung durch das LKA der Waffenbehörde beim zuständigen
Landratsamt übergeben.

Quelle: Bayerische Polizei