Nordhorn - (ots) - Am Samstagabend in der Zeit von 20.45 Uhr bis etwa 20.55 Uhr kam es im Stadtgebiet von Nordhorn zu einer Verfolgungsfahrt. Beamte in einem zivilen Funkstreifenwagen wollten den Fahrer eines Renault anhalten, der jedoch die Haltezeichen ignorierte und flüchtete. Nachdem der Fahrer des Renault mehrfach eindeutige Haltezeichen missachtete, versuchte er sein Glück in der Flucht vor der Polizei. Durch diverse Straßen im Stadtgebiet erreichte man der Fahrer teilweise Geschwindigkeiten von bis zu 130 Stundenkilometer. Im Einzelnen ging es durch folgende Straßen: Denekamper Straße, Aarninkstraße, weiter bis zur Rosenstraße. Unter Missachtung der vorfahrtregelnden Zeichen quer über die Lindenallee bis zum Ootmarsumer Weg. Dieser wurde dann in Richtung Innenstadt befahren, der Kreisel an der Einmündung zum Richterskamp wurde zweimal durchfahren. Der Richterskamp wurde letztendlich bis hin zur Wilhelm-Raabe-Straße befahren, hier fuhr der Fahrer zwischen den Reihenhäusern durch und über eine Grünfläche wieder auf die Denekamper Straße. Hier ging es nach starker Beschleunigung in die Friedrich-Ebert-Straße und von dieser in die Paulstraße. Die Paulstraße wurde von dem Renaultfahrer ohne eingeschalteter Beleuchtung bis zur Bernhard Niehues Straße befahren. Dann ging es bis zur Prollstraße und von dort in die Ninoallee und weiter in die Zeppelinstraße. In der Zeppelinstraße endete schließlich die waghalsige Flucht vor der Polizei in einer Sackgasse. Die Verfolgung wurde von der Polizei durch eingeschaltetes Blaulicht und zugeschaltetem Martinshorn für die anderen Verkehrsteilnehmer kenntlich gemacht. Grund für die waghalsige Flucht war der Einfluss berauschender Mittel und weiterhin hatte der Fahrer keinen Führerschein. Personen die sich durch die riskante Fahrweise gefährdet wurden, werden gebeten, sich bei der Polizei in Nordhorn unter der Telefonnummer (05921) 3090 zu melden. Insbesondere eine größere Personengruppe, die sich an der Einmündung Paulstraße/ Bernhard-Niehues-Straße/ Bahnweg aufgehalten hat, kommen als Zeugen in Betracht.
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Quelle: news aktuell / dpa