Ulm (ots) - Die Polizei hatte das Auto in der Rollinstraße angehalten. Bei der Verkehrskontrolle kam heraus, dass der 32-Jährige unter Alkoholeinfluss stand. Das Ergebnis des Alkoholtests machte eine ärztliche Blutentnahme und die Einbehaltung des Führerscheins erforderlich. Er wird wegen Trunkenheit im Verkehr angezeigt.
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Quelle: news aktuell / dpa