Polizei betreut zwei Versammlungen in Geretsried
GERETSRIED, LKR. BAD TÖLZ-WOLFRATSHAUSEN. Zwei politische Versammlungen, mit insgesamt knapp 1.300 Teilnehmern, betreute das Polizeipräsidium Oberbayern Süd am Samstag, 12. März, in Geretsried. Die Demonstrationen verliefen insgesamt sehr friedlich, zu vorläufigen Festnahmen kam es wegen mitgeführter Taschenmesser und Pfeffersprays, sowie einer Beleidigung.
Unter Leitung des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd kamen Beamte der eigenen Einsatzhundertschaft, von umliegenden Dienststellen und unterstützende Beamte der Bereitschaftspolizei zum Einsatz. In enger Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen war zuvor ein Sicherheitskonzept erarbeitet worden.
Ca. 150 Teilnehmer nahmen in der Zeit von 14.00 bis etwa 16.00 Uhr an einer die derzeitige Einwanderungspolitik kritisch betrachtenden, politischen Demonstration teil. Ein Bündnis aus ca. 1.100 überwiegend Bürgerlichen hatte sich zur selben Zeit etwas abgesetzt aber doch in Sichtweite versammelt und Gegenparolen skandiert.
Von Beginn an waren Einsatzkräfte der Polizei vor Ort präsent, um die Sicherheit rund um die Veranstaltungen zu gewährleisten. Dem Neutralitätsgebot folgend, hatte die Polizei zudem die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, dass die Versammlungsteilnehmer beider Kundgebungen zu ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung kommen konnten.
Bereits bei den Vorkontrollen stellten Beamte achte Taschenmesser und sieben Pfeffersprays bei Personen sicher, die erkennbar eher dem rechten Spektrum zuzuordnen waren. Einige Personen wurden kurzzeitig zur Identitätsfeststellung festgenommen, darunter auch ein junger Mann, der Polizeibeamte mit einer Aufschrift auf seiner Kleidung beleidigt hatte.
Beide Kundgebungen verliefen friedlich, es kam zu keinen nennenswerten Sicherheitsstörungen. Als Teilnehmer der asylkritischen Demonstration ihre Kundgebung beendeten und sich auf den Heimweg begaben, wurden sie zwar lautstark von Gegnern begleitet, jedoch kam es auch auf Grund der hohe Polizeipräsenz zu keinen körperlichen Auseinandersetzungen oder Behinderungen.
Quelle: Bayerische Polizei