Hamburg (ots) - Per Haftbefehl gesuchter Mann erstattet Anzeige bei der Bundespolizei und die Sache mit dem Zwillingsbruder...
Am 30.03.2016 gegen 03.40 Uhr erschien ein Mann (m. 37) im Bundespolizeirevier am Hamburger Hauptbahnhof und wollte eine Anzeige wegen Diebstahls seines Handys erstatten. Anhand eines vorgelegten Führerscheins überprüfte ein Bundespolizist die Daten des Geschädigten. Das Ergebnis machte den Polizeibeamten stutzig, denn Foto, Geburtsdatum und Nachname des Führerscheins und eines bestehenden Haftbefehls stimmten überein, nur der Vorname war nicht identisch. Mit den Tatsachen konfrontiert gab der Mann an, dass er einen Zwillingsbruder habe und sein Bruder der gesuchte Mann sei. Um alle Zweifel auszuräumen führte der skeptische Bundespolizist eine elektronische Fingerabdrucküberprüfung durch, die blitzschnell ein positives Ergebnis lieferte. Der Zwillingsbruder laut vorgelegtem Führerschein existiert tatsächlich, aber der per Haftbefehl gesuchte Mann stand in der Wache...
Der Verurteilte wurde seit Anfang Juli 2015 mit einem Haftbefehl wegen diversen Beförderungserschleichungen gesucht. Der deutsche Staatsangehörige hatte eine geforderte Geldstrafe nicht gezahlt und sollte nunmehr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen verbüßen. Aber gut, dass es die Familie gibt...
Der Gesuchte verblieb nur drei Stunden im bundespolizeilichen Gewahrsam; anschließend erschien die Schwägerin des Verhafteten und zahlte die erforderliche Geldstrafe in der Höhe von 680 Euro ein. Dem Mann blieb die Freiheitsstrafe zwar erspart, da er aber den Führerschein seines Zwillingsbruders als Ausweisdokument genutzt hatte, erwartet den 37-Jährigen jetzt eine Anzeige wegen des Missbrauchs von Ausweispapieren.
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Quelle: news aktuell / dpa