Zugunglück Bad Aibling: Pressemitteilung der STAATSANWALTSCHAFT TRAUNSTEIN
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Traunstein hat das Amtsgericht Rosenheim am 11.04.2016 Untersuchungshaft gegen den beschuldigten Fahrdienstleiter wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr angeordnet.
Nach dem neuesten Stand der Ermittlungen hat der Beschuldigte unter Verstoß gegen Fahrdienstvorschriften der Bahn während seines Dienstes am Morgen des Unglückstages sein Mobiltelefon eingeschaltet, ein Online-Computerspiel gestartet und über einen längeren Zeitraum bis kurz vor der Kollision der Züge aktiv gespielt. Es muss aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte dadurch von der Regelung des Kreuzungsverkehrs der Züge abgelenkt war. Wohl aufgrund dieser Ablenkung ging der Beschuldigte hinsichtlich des Kreuzungsortes der Züge von falschen Voraussetzungen aus, gab den Zügen falsche Signale und drückte bei beiden Notrufen am Funkgerät die falsche Tastenkombination, sodass die Notrufe nicht von den Zugführern gehört werden konnten. Damit liegt dem Fahrdienstleiter nicht nur ein Augenblicksversagen zur Last, sondern eine erheblich schwerer ins Gewicht fallende Pflichtverletzung.
Der Beschuldigte wurde heute aufgrund des Haftbefehls festgenommen. Im Rahmen der Vorführung vor dem AG Rosenheim räumte er ein, auf seinem Mobiltelefon das Computerspiel gestartet und gespielt zu haben. Er bestritt aber, hierdurch abgelenkt worden zu sein. Der Ermittlungsrichter hat den Vollzug des Haftbefehls angeordnet. Die Ermittlungen zu den Ursachen des Zugunglücks dauern noch an. Bis heute haben sich aber keine Hinweise auf technische Störungen ergeben, die Ursache oder Mitursache der Katastrophe sein könnten.
Weitere Einzelheiten zur Handlungsweise des Beschuldigten oder zum Stand der Ermittlungen können bis auf weiteres nicht bekanntgegeben werden.
Quelle: Bayerische Polizei