Verwahrloste Frau in Rosenheimer Wohnung gefunden

Verwahrloste Frau in Rosenheimer Wohnung gefunden ROSENHEIM. Ein ebenso tragischer wie auch trauriger Fall wird derzeit von der Rosenheimer Polizei untersucht. Eine 54-jährige Frau, deren Wohnung am Dienstagvormittag, 19. April 2016, heute zwangsgeräumt werden sollte, stürzte im Treppenhaus über mehrere Stockwerke ab und wurde dabei schwer verletzt. In der verwahrlosten Wohnung der Frau befreiten Polizeibeamte anschließend die mutmaßliche Tochter (26) aus einem versperrten Zimmer. Jetzt laufen die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei zu den Hintergründen.
Am Dienstag, 19. April 2016, sollte um 10.00 Uhr vormittags die Wohnung einer 54 Jahre alten Frau zwangsgeräumt werden. Unmittelbar vor diesem Termin stürzte die betroffene Wohnungsinhaberin in dem Mehrparteienhaus in der Oskar-Maria-Graf-Straße über mehrere Stockwerke im Treppenhaus hinunter und wurde dabei schwerstverletzt. Nachdem der Rettungsdienst und die Polizei verständigt worden waren, wurde die 54-Jährige in ein Krankenhaus gebracht.

Polizeibeamte der Inspektion Rosenheim überprüften zeitgleich die Wohnung der Frau und stellten fest, dass die Räume stark verschmutzt und verwahrlost waren. Die Beamten stellten eine verschlossene Zimmertüre fest, welche sie gewaltsam öffneten. In dem ebenfalls stark verschmutzten Zimmer fanden sie eine junge Frau, bei ihr handelt es sich wohl um die 26-jährige Tochter der Wohnungsinhaberin. Die Auffindesituation, wie auch die ersten Erkenntnisse der Polizei, lassen die Vermutung zu, dass sich die Tochter in diesem Zimmer über einen längeren Zeitraum, vielleicht sogar über Jahre hinweg, aufhielt. Die 26-jährige, die wohl auch geistig behindert ist, kam in eine Fachklinik.

Ermittler der Kripo Rosenheim übernahmen unmittelbar vor Ort die Untersuchungen in dem Fall. Zum einen gilt es, das Sturzgeschehen der 54-Jährigen zu klären, hier gilt ein Suizidversuch als wahrscheinlich. Zum anderen müssen die Umstände geklärt werden, unter denen die 26 Jahre alte Tochter in der Wohnung lebte oder leben musste. Verschiedenste Straftaten, wie beispielsweise Freiheitsberaubung, sind hier denkbar. Die Ermittlungen dazu laufen derzeit.


Quelle: Bayerische Polizei