Dolmetschertätigkeit für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd

Dolmetschertätigkeit für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd Bewerbungsverfahren/Anforderungsprofil
Interessenten/-innen, die sich für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd als Dolmetscher-/in und Übersetzer/-in zur Verfügung stellen wollen, bitten wir folgende Unterlagen schriftlich beim
Polizeipräsidium Oberbayern Süd, SG E 3, Kaiserstraße 32, 83022 Rosenheim oder per E-Mail an:pp-obs.pp.e3@polizei.bayern.de
einzureichen: Bewerbungsschreiben Lebenslauf Zeugnisse/Diplome über die sprachliche und schulische Aus- und Weiterbildung evtl. Bestätigung anderer Organisationen oder Behörden, dass bereits Dolmetscher-tätigkeiten durchgeführt werden Strafregisterbescheinigung (bei österreichischen Bewerbern)
Zusätzlich benötigen wir von interessierten Asylbewerbern: Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde (Asylbewerber dürfen in den ersten 3 Monaten nach Asylantragstellung keinerlei Arbeit bzw. Beschäftigung aufnehmen. Hierunter fallen ausdrücklich auch „zeitweise bzw. fallweise Übersetzungstätigkeiten für die Polizei“. Danach benötigen sie bis zum 15. Monat eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.) Zertifikat Integrationskurs C1-Sprachzertifikat
Bewerbungsunterlagen werden nur bearbeitet, wenn alle geforderten Anlagen vollständig vorliegen.

Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen setzen wir uns mit den Bewerbern/-innen in Verbindung

Quelle: Bayerische Polizei