Dolmetschertätigkeit für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd
Bewerbungsverfahren/Anforderungsprofil
Interessenten/-innen, die sich für das Polizeipräsidium Oberbayern Süd als Dolmetscher-/in und Übersetzer/-in zur Verfügung stellen wollen, bitten wir folgende Unterlagen schriftlich beim
Polizeipräsidium Oberbayern Süd, SG E 3, Kaiserstraße 32, 83022 Rosenheim oder per E-Mail an:pp-obs.pp.e3@polizei.bayern.de
einzureichen:
Bewerbungsschreiben
Lebenslauf
Zeugnisse/Diplome über die sprachliche und schulische Aus- und Weiterbildung
evtl. Bestätigung anderer Organisationen oder Behörden, dass bereits Dolmetscher-tätigkeiten durchgeführt werden
Strafregisterbescheinigung (bei österreichischen Bewerbern)
Zusätzlich benötigen wir von interessierten Asylbewerbern:
Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde (Asylbewerber dürfen in den ersten 3 Monaten nach Asylantragstellung keinerlei Arbeit bzw. Beschäftigung aufnehmen. Hierunter fallen ausdrücklich auch „zeitweise bzw. fallweise Übersetzungstätigkeiten für die Polizei“. Danach benötigen sie bis zum 15. Monat eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde.)
Zertifikat Integrationskurs
C1-Sprachzertifikat
Bewerbungsunterlagen werden nur bearbeitet, wenn alle geforderten Anlagen vollständig vorliegen.
Nach Prüfung der eingegangenen Unterlagen setzen wir uns mit den Bewerbern/-innen in Verbindung
Quelle: Bayerische Polizei