POL-MFR: (897) Verwirrter Mann sorgt für Polizeieinsatz

11.05.2016 – 13:37

Nürnberg (ots) - Ein offenbar geistig verwirrter Mann sorgte heute Morgen (11.05.2016) in Nürnberg für einen Polizeieinsatz. Der 35-Jährige war mit einem Baseballschläger unterwegs und beging mehrere Straftaten.

Kurz nach 08:00 Uhr teilten mehrere Zeugen der Polizeieinsatzzentrale mit, dass in der Fürther Straße, auf Höhe des Justizgebäudes, ein Mann stehe und mit einem Baseballschläger auf einen Pkw eingeschlagen habe.

Bis zum Eintreffen der Streife war der zu diesem Zeitpunkt noch Unbekannte bereits geflüchtet. Kurz darauf kam die Mitteilung, dass er bei der Einlasskontrolle des Justizpalastes stehe. Sofort fuhren mehrere Streifen an und nahmen den 35-Jährigen widerstandslos fest. Seinen Baseballschläger hatte er bereits abgelegt.

Wie sich nun im Zuge der Anschlussermittlungen herausstellte, war der Beschuldigte von seiner Wohnung in Gostenhof auf der Fürther Straße zu Fuß unterwegs. Dabei sprang er auf die Fahrbahn und zwang so einen Pkw zu einem Ausweichmanöver. Verletzt wurde dadurch niemand. Auf seinem weiteren Weg bedrohte er mehrere Passanten mit seinem Baseballschläger und forderte zudem einen Kraftfahrer auf, ihn zum Justizpalast zu fahren. An der Ecke Bärenschanzstraße / Fürther Straße schlug er dann den Außenspiegel eines Pkws ab. Anschließend lief er zur Einlasskontrolle der Justiz.

Nach seiner Festnahme durchsuchten Beamte der PI Nürnberg-West auf Anordnung der Staatsanwaltschaft die Wohnung des Mannes. Dort fanden sich Drogen. Sie wurden sichergestellt.

Auf Grund der Tatsache, dass der Mann wohl nicht frei von psychischen Störungen zu sein scheint, wurde er dem Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg übergeben. Dort prüft man die Einweisung in eine Fachklinik.

Wegen mehrerer strafrechtlich relevanter Vorfälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Zeugen, die durch den Beschuldigten bedroht oder genötigt wurden, werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Nürnberg-West unter der Telefonnummer 0911 6583-1114 in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt für Kraftfahrer, die wegen des Verhaltens des Mannes möglicherweise behindert oder gar gefährdet wurden.

Bert Rauenbusch/gh

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Quelle: news aktuell / dpa