Görlitz (ots) - "Vier von fünf Festgenommenen traten Ersatzfreiheitsstrafe an" - das ist die kurze Bilanz des vergangenen Pfingstwochenendes bei der Ludwigsdorfer Bundespolizei.
Bei den festgenommenen Personen handelt es sich um einen rumänischen Staatsangehörigen (45), zwei polnische Staatsangehörige (47, 48), einen bulgarischen Staatsangehörigen (26) sowie um einen Deutschen (26).
Gegen den Rumänen, der in der Nähe von Kodersdorf angehalten und kontrolliert wurde, lagen gleich zwei Haftbefehle vor. Beide Haftbefehle waren von der Staatsanwaltschaft Leipzig ausgestellt worden. Ihnen lagen Urteile des Amtsgerichts Torgau wegen Diebstahls und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zugrunde. Die Geldstrafen von einerseits 527,37 Euro bzw. von andererseits 473,50 Euro bezahlte der 45-Jährige und reiste später als einziger weiter.
Auch gegen den 48-Jährigen, bei dem auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße" die Handfesseln klickten, lagen zwei Haftbefehle vor. Zum einen hatte das Amtsgericht Groß-Gerau die Sicherungshaft wegen des Verstoßes gegen Bewährungsauflagen angeordnet, zum anderen war eine vom Amtsgericht Zwickau wegen Nötigung verhangene Geldstrafe i. H. v. 3009,13 Euro noch offen.
Der 47-Jährige wurde in der Görlitzer Bahnhofstraße festgestellt. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Verden auf der Grundlage eines Urteils des Amtsgerichts Diepholz wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zur Fahndung ausgeschrieben. Demnach schuldete er der Staatskasse eine Geldstrafe i. H. v. 373,50 Euro.
An der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf wurde der Bulgare aus dem Verkehr gezogen. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Köln auf die Fahndungsliste gesetzt, weil eine vom Amtsgericht Köln wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeordnete Geldstrafe i. H. v. 549,77 Euro immer noch nicht beglichen war.
In der Augustastraße "erwischte" es schließlich den 26-jährigen Görlitzer. Bei der Überprüfung seiner Personalien entdeckten die Beamten einen von der Staatsanwaltschaft Görlitz vorliegenden Vollstreckungshaftbefehl. Ihn hatte im Vorfeld das Amtsgericht Görlitz wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe i. H. v. 2785,85 Euro verurteilt.
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