BPOLD STA: Festnahmen am Düsseldorfer Flughafen

18.05.2016 – 16:04

Düsseldorf (ots) - Bei den grenzpolizeilichen Ausreisekontrollen am Flughafen Düsseldorf konnte die Bundespolizei gestern zwei Festnahmen verzeichnen. Zuerst wurde bei einer Ausreisekontrolle nach Antalya ein 26-jähriger Deutscher festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wurde und zur Festnahme ausgeschrieben war. Im August 2015 hatte ihn das Amtsgericht Solingen, wegen räuberischen Diebstahl, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Da er sich dem Strafantritt nicht gestellt hatte, war er zur Festnahme ausgeschrieben. Die Bundespolizei überstellte den Mann zur Haftverbüßung an die JVA Düsseldorf.

Einen weiteren, nicht alltäglichen Haftbefehl, vollstreckte die Bundespolizei Stunden später. Ein 52-jähriger Deutscher wollte nach Glasgow ausreisen, als die Bundespolizei den Hinweis auf eine Fahndungsnotierung erhielt. Der Reisende wurde von der Staatsanwaltschaft Deggendorf zur Erzwingungshaft gesucht. Der Hintergrund war ein Bußgeld in Höhe von 10.- EURO, das bisher nicht bezahlt wurde. Ersatzweise sollte nun die Erzwingungshaft für die Dauer von einem Tag in der JVA Duisburg erfolgen. Da er sich der Ladung zum Haftantritt bisher nicht gestellt hatte, war der Mann zur Festnahme ausgeschrieben. Da der Haftbefehl die Möglichkeit der sofortigen Zahlung einräumte, bezahlte der Reisen das Bußgeld und die Verfahrenskosten in Höhe von 59,50 EURO bei der Bundespolizei und konnte so seine Reise nach Glasgow antreten.

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