Aachen (ots) - Wie bekannt wurde, ist gegen einen 28-Jährigen Drogenschmuggler, der von der Bundespolizei im November 2015 festgenommen wurde, vom Amtsgericht Aachen das Urteil gesprochen worden. Der Betroffene saß bis zu seiner Verurteilung in Untersuchungshaft. Die Richter sahen beim Urteilsspruch die Tat als erwiesen an und verurteilten den 28-Jährigen zu einer 2-jährigen Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesprochen wurde. In einem weiteren Verfahren wurde ein 41-Jähriger im März 2016 von der Bundespolizei festgenommen. Er hatte in seinem Kofferraum über 7,7 Kilogramm Marihuana im Schwarzmarktwert von über 25.000,- Euro transportiert. Das Gericht hat ihn vorläufig gegen eine 5-stellige Kaution auf freien Fuß gesetzt. Er muss trotz Freilassung auf Kaution mit einer Verurteilung und Haftstrafe rechnen. Die Zollfahndung Aachen hatte in beiden Fällen langwierige Ermittlungen durchgeführt.
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