POL-MFR: (985) Parksünder verstieß gegen zahlreiche Vorschriften

25.05.2016 – 15:52

Nürnberg (ots) - Die polizeilichen Ermittlungen wegen wiederholten Falschparkens wurden einem 29-jährigen Polen zum Verhängnis. Bei einer Verkehrskontrolle traten zahlreiche weitere verkehrs- und strafrechtliche Verstöße zu Tage.

Anfänglich zogen wiederholte Parkverstöße in der Nürnberger Innenstadt die Aufmerksamkeit eines Ermittlers der Polizeiinspektion Nürnberg-Ost auf sich. Der dabei festgestellte Audi war auf eine für die Polizei nicht aufzufindende Person zugelassen, wurde jedoch offenbar ausschließlich von dem 29-jährigen Polen genutzt. Diesem wiederum war nach polizeilichen Erkenntnissen die Fahrerlabunis bereits gerichtlich entzogen worden. Als Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte den Tatverdächtigen am 23.05.2016 mit dem Audi einer Verkehrskontrolle unterzogen, stellte sich heraus, dass die Parkverstöße lediglich die Spitze des Eisbergs darstellten. Der 29-Jährige führte das Fahrzeug tatsächlich ohne Fahrerlaubnis. Zudem bemerkten die Polizisten bei ihm drogentypische Ausfallerscheinungen. Da ein Drogenvortest positiv ausfiel, wurde eine Blutentnahme angeordnet. Der Tatverdächtige war zu diesem Zeitpunkt jedoch derart aggressiv, dass ihm letztlich unter Gegenwehr Handfesseln angelegt werden mussten.

Im Fahrzeug selbst konnten ein gefälschter Anwohnerparkausweis sowie eine elektrische Holzfräse aufgefunden werden, deren Individualnummer zur Fahndung ausgeschrieben war. Eine Wohnungsdurchsuchung führte zudem zur Sicherstellung von Ausweisdokumenten, die in Polen bereits vor zwei Jahren als verloren gemeldet wurden.

Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wurde der Pkw des Tatverdächtigen sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen der Polizei sollen nun unter anderem die Herkunft des aufgefundenen Werkzeugs sowie der polnischen Ausweisdokumente klären. Unabhängig von den Verkehrsordnungswidrigkeiten wurde gegen den Beschuldigten ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl sowie Urkundenfälschung eingeleitet.

Michael Konrad/gh

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