Münster (ots) - Im Jahr 2015 kam es zu 3.932 Verkehrsunfällen auf den 335 Kilometern Autobahnen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Münster. Jedem kann es daher passieren, das man als Ersthelfer auf eine Unfallstelle trifft. Doch, wie sichere ich ich diese richtig ab, was mache ich zuerst, wozu bin ich verpflichtet und wie verhalte ich mich korrekt? Oft sind die ersten Minuten nach einem Unfall die, die über Leben und Tod entscheiden können. Deshalb sollte niemand an einer Unfallstelle vorbeifahren, ohne anzuhalten und zu schauen, ob Erste Hilfe geleistet werden muss oder ob er zumindest die Unfallstelle absichern und den nachfolgenden Verkehr warnen kann. Jeder ist per Gesetz verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten, in Notsituationen Erste Hilfe zu leisten.
Jeder sollte sich in regelmäßigen Abständen fragen, in wie weit die eigenen Kenntnisse in Sachen Erster Hilfe noch ausreichend sind. Auf das, was einen an einer Unfallstelle möglicherweise erwartet, kann man sich in den seltensten Fällen vorbereiten.
Das richtige Verhalten an einer Unfallstelle, aber auch die Problematik der "Gaffer" ist Thema des Fernfahrerstammtisches am Mittwoch, 1. Juni 2016, 17,00 Uhr, Rast- und Tankanalage "Münsterland-Ost".
Frau Hilke Koopmann, Rettungsassistentin beim Polizeiärztlichen Dienst in Münster, wird die Grundregeln der Ersten Hilfe erläutern und praxisnah vorführen.
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