Heilbronn (ots) - Main-Tauber-Kreis / Lauda-Königshofen: Einbruchserie durch den Polizeiposten Lauda-Königshofen aufgeklärt
Die Beamten des Polizeipostens Lauda-Königshofen konnten durch einen Hinweis aus der Bevölkerung und gute Ermittlungsarbeit Ende Mai mehrere Einbrüche und Diebstähle aufklären. Pech hatte ein 47 Jahre alter Mann am 15. Mai, als er in einer Firma in Windischbuch einbrach, aber durch den auslösenden Alarm gestört und anschließend durch den dortigen Produktionsleiter ertappt wurde. Der aufmerksame Zeuge konnte zum Glück den zur Flucht benutzten Pkw mit seinem Handy fotografieren. Recherchen der Postenbeamten ergaben anschließend, dass der Einbrecher das Fahrzeug vorher von seiner getrennt lebenden Ehefrau gestohlen hatte. Die Adresse des nicht offiziell an einer Wohnanschrift gemeldeten Einbrechers zu ermitteln war für die Polizisten dann die nächste Aufgabe. Über den folgenden Hausbesuch der Polizei freute sich der Täter dann eher weniger - er wurde festgenommen und zum Polizeiposten nach Lauda-Königshofen gebracht. Das gestohlene Fahrzeug stand noch immer in seiner Garage. In seiner Vernehmung räumte der Beschuldigte dann insgesamt sieben Einbrüche und drei Diebstähle ein. Zweimal brach er in eine Fensterfirma in Unterschüpf ein und entwendete dort hochwertige Werkzeuge und Bargeld. Des weiteren stattete er dem Schulzentrum in Boxberg, der Grundschule in Assamstadt, der Ganztagesschule in Osterburken und der Grundschule in Seckach einen nächtlichen Besuch ab und entwendete unter anderem mehrere Laptops und Notebooks. Auch Bargeld war immer wieder Ziel seiner Auf- und Einbrüche. Aus der Firma, bei der er schließlich ertappt wurde, nahm er sich ebenfalls ein Notebook und Bargeld unerlaubt mit. Durch seine Einbruchs- und Diebstahlstouren richtete er einen Gesamtschaden von zirka 25.000 Euro an und entwendete Diebesgut in Höhe von insgesamt zirka 14.000 Euro. Die durch die Polizisten sichergestellten Gegenstände befindet sich derzeit beim Polizeiposten Lauda-Königshofen und werden, nachdem sie eindeutig zugeordnet werden können, an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben. Der 47-jährige Einbrecher wurde - nachdem er die von der Staatsanwaltschaft geforderten Auflagen erfüllt und außerdem ein umfassendes Geständnis abgelegt hatte - wieder auf freien Fuß gesetzt.
Der Beschuldigte gilt bis zu einer etwaigen Verurteilung durch ein Gericht als unschuldig.
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