Mettmann (ots) - Beinahe täglich finden ein oder mehrere Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich ansteigend. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort. Aus diesem Grund veröffentlichen wir seit dem 02. Februar 2015 ausgewählte aktuelle Fälle von unerlaubtem Entfernen vom Unfallort in werktäglicher Sammelmeldung, mit der Bitte um Veröffentlichung der Taten im Rahmen redaktioneller Möglichkeiten (analog zu unseren Berichterstattungen i.S. Einbrüche). Komplettieren wollen wir diese Meldungen auch mit Erfolgen in der Aufklärung aktueller Fälle.
In den vergangenen Tagen wurden nachfolgende Verkehrsunfallfluchten (geordnet nach Städten) entdeckt und angezeigt, welche zurzeit die Ermittler der zuständigen Verkehrskommissariate beschäftigen. Diese hoffen bei ihren Ermittlungen, in den eingeleiteten Strafverfahren gegen Unbekannt wegen Verkehrsunfallflucht, dringend auf Hinweise aus der Bevölkerung zur Klärung der Verkehrsstraftaten:
--- Hilden ---
Am Donnerstag, dem 02.06.2016, in der Zeit zwischen 10.05 Uhr und 19.40 Uhr, parkte ein schwarzer PKW VW Lupo am rechten Fahrbahnrand der Hoffeldstraße in Hilden, in Höhe des Hauses Nr. 89. In dieser Zeit wurde der Lupo von einem bislang noch unbekannten anderen Fahrzeug im Frontbereich angefahren und beschädigt. Obwohl dabei allein an diesem VW ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden in Höhe von mindestens 1.000,- Euro entstand, flüchtete der Verursacher ohne eine Schadensregulierung zu ermöglichen.
In einem weiteren Fall sucht das zuständige Verkehrskommissariat keinen Unfallverursacher, sondern einen noch unbekannten Geschädigten. Am Donnerstagnachmittag des 02.06.2016, gegen 13.30 Uhr, erschien ein 77-jähriger PKW-Fahrer aus Hilden in der örtlichen Polizeiwache, um dort anzuzeigen, dass er am Morgen des gleichen Tages, gegen 11.00 Uhr, beim Einparken auf dem Sparkassenparkplatz an der Dagobertstraße 6 einen anderen PKW angefahren habe. Dabei sei an seinem und dem anderen PKW ein geschätzter Gesamtsachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro entstanden. Weil der Fahrer des anderen Fahrzeugs aber auch nach mehreren Minuten Wartezeit nicht zu seinem PKW zurückkehrte, entschloss sich der Senior den Unfall bei der Polizei anzuzeigen. Dort erschien er aber erst weit mehr als zwei Stunden nach dem Vorfall. Bei seiner dortigen Schilderung konnte der 77-jährige Fahrer eines weißen Mercedes C180 das Fahrzeug seines unbekannten Unfallgegners beinahe in keiner Weise beschreiben. Es soll sich um einen PKW gehandelt haben, der nun wahrscheinlich einen leichten Karosserie- und Lackschaden am vorderen linken Kotflügel aufweist. Gegen den 77-jährigen Unfallfahrer, der am gegnerischen Fahrzeug keine Nachricht hinterließ, weder Fahrzeughersteller, -typ, -farbe oder dessen Kennzeichen benennen konnte, wurden Ermittlungen wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht eingeleitet. Die zuständigen Ermittler suchen nun dringend nach dem Unfallgeschädigten und dessen Fahrzeug sowie nach Zeugen des Unfalls, die sachdienliche Hinweise zur weiteren Sachverhaltsklärung geben können.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
--- Hinweise und Tipps der Polizei ---
Aus gegebenem Anlass gibt die Kreispolizeibehörde Mettmann folgende Ratschläge zum Thema Verkehrsunfallflucht:
- Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
- Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
- Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und vorgefundenen Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
- Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
- Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
- Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
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