Niederkrüchten (ots) - Bei einem Verkehrsunfall im Bereich Venekoten zieht sich eine Radfahrerin leichte Verletzungen zu. Am 03.06.2016, um 12.00 Uhr, erstattet eine 49jährige Niederkrüchtenerin eine Anzeige wegen Unfallflucht. Sie befuhr am 02.06.2016, um 15.43 Uhr, mit ihrem Fahrrad und zwei Hunden an der Leine die Straße Kapellenbruch aus Richtung Venekotenweg in Richtung Am Mühlenbach. In Höhe der 190er Hausnummern setzt aus einer von mehreren Parkbuchten, die rechtwinklig zur Fahrbahn liegen, ein Pkw Ford zurück. Er fährt ein Stück auf die Fahrbahn und hält an. Die Radlerin geht davon aus, dass der Pkw stehen bleibt und radelt weiter. In diesem Moment fährt der Pkw jedoch an. Um einen Unfall zu vermeiden, springt die Radlerin vom Fahrrad ab und verletzt sich leicht. Es kommt nicht zum Zusammenstoß. Die Fahrerin des Pkw entfernt sich von der Unfallstelle, ohne Angaben zu ihrer Person oder der Art ihrer Unfallbeteiligung zu machen. Wenn Sie an einem Verkehrsunfall, wie auch immer geartet, beteiligt sind, bleiben Sie an der Unfallstelle und ermöglichen die Aufnahme Ihrer Personendaten, und machen Sie Angaben zur Art Ihrer Unfallbeteiligung. Es muss für eine Unfallbeteiligung auch nicht zu einem Zusammenstoß gekommen sein. Sie ersparen sich durch Ihr Verbleiben am Unfallort, später mit dem Vorwurf der Verkehrsunfallflucht konfrontiert zu werden. /my (794)
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