Rastatt, Ottersdorf (ots) - Aus Richtung Wintersdorf kommend war am Dienstagmorgen um 7 Uhr ein 44-Jähriger mit seinem Ford-Kleinlastwagen auf der L 78a unterwegs. Die Fahrbahnverschwenkung auf Höhe des Kindergartens ignorierte der Fahrer: Er kam zunächst nach rechts von der Fahrbahn ab und durchpflügte ein Blumenbeet am Straßenrand. Im weiteren Verlauf zerstörte er ein am Gehwegrand installiertes Schutzgitter für Kinder und Fußgänger, schob dieses weiter ungebremst vor sich her und geriet auf die Gegenfahrbahn, wo er frontal mit dem entgegenkommenden Peugeot einer 27 Jahre alten Fahrerin kollidierte. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der PKW auf den Gehweg geschleudert, riss dort eine Mülltonne mit und endete an einer schmiedeeisernen Grundstücksumfriedung. Beide Fahrzeugführer wurden durch den Unfall leicht verletzt und vom Rettungsdienst in das Rastatter Klinikum gebracht, die Unfallfahrzeuge wurden abgeschleppt. Die Gesamtsachschadenshöhe beträgt mindestens 30.000 Euro. Bei ihren Ermittlungen zur Unfallursache deckten die Beamten der Verkehrspolizeidirektion Baden-Baden auf, dass der 44 Jahre alte Unfallverursacher unter Alkoholeinwirkung stand. Ein Alkoholtest ergab einen Wert von 2,8 Promille. Darüber hinaus war der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.
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