Bielefeld (ots) - MK / Bielefeld / Stadtgebiet - Zu der unmittelbar bevorstehenden Fußball-Europameisterschaft hat sich die Polizei Bielefeld auf feiernde Fans eingestellt. Mittlerweile haben sich Auto-Korsos während Siegesfeiern etabliert. Damit Sie mit Ihrem Fahrzeug keine Risiken eingehen, informiert die Polizei, was nicht erlaubt ist und geahndet werden kann.
Vom Grundsatz unterliegen Teilnehmer an einem Autokorso der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) - wie alle Verkehrsteilnehmer. Nach der StVO kann ein unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaft mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden. Während eines Autokorsos wird die Polizei mit Augenmaß agieren - allerdings gibt es Grenzen, die einzuhalten sind, wie beispielsweise rote Ampelsignale. Selbstverständlich sollten alle Fahrzeuginsassen angeschnallt sein und der Fahrer nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen. Dazu zählt, dass keine Gegenstände - insbesondere keine Feuerwerkskörper - aus dem Fahrzeug ge-worfen werden. Personen haben auf Fahrzeugdächern oder Motorhauben nichts zu suchen. Riskant ist das Herauslehnen oder Schwenken von Fahnen aus einem Fahrzeugfenster. Für derartiges Verhalten sind Bußgelder von 80 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister in Flens-burg vorgesehen.
Vor der Teilnahme am Korso sollte beim Schmücken der Autos darauf geachtet werden, dass Beleuchtungseinrichtungen und Spiegel nicht von Flaggen und Fan-Artikeln verdeckt werden. Wer sich für magnetische- oder Fensterflaggenhalter entscheidet, sollte die Herstellerhinweise beachten und bedenken, was bei Geschwindigkeiten innerhalb geschlossener Ortschaft funktioniert, kann eventuell bei höherem Tempo gefährlich werden. Prüfen sollten Autofahrer beim Abstellen ihrer Fahrzeuge eventuelle Schwachstellen an der Fensterverriegelung durch Fensterflaggenhalter. Im Zwei-fel sollten die Fahnen demontiert werden, damit Diebe keine Chance bekommen. Das Sichtfeld des Fahrers ist Tabuzone - er muss immer freien Rundumblick haben. Verstöße können bis zu 25 Euro kosten.
Die Polizei gibt zu bedenken, dass neben jedem Akteur, immer auch der Fahrer des Autos verantwortlich ist und nicht alle eintretenden Schäden von Versicherungen abgedeckt sein könn-ten. Jeder Fan sollte besonders während der Nachtruhe Rücksicht üben und unnötigen Lärm, durch Hupen oder Fanfaren unterlassen.
Sollte jemand sich selbst oder andere Personen oder Sachen gefährden, wird die Polizei konsequent einschreiten.
Damit die Feierlaune nicht getrübt wird, bittet die Polizei alle Fußballfans um Fairplay!
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33615 Bielefeld
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Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
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