Oldenburg (ots) - Die regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg hat gemeinsam mit den Beamtinnen und Beamten des Zolls in der Nacht von Mittwoch, 15.Juni, auf Donnerstag, 16. Juni, Kontrollen auf den Autobahnen und Bundesstraßen in den Landkreisen Cloppenburg und Vechta durchgeführt.
Im Fokus der Einsatzkräfte standen neben Verkehrsstraftaten vor allem die Bekämpfung von Delikten aus den Bereichen Betäubungsmittelkriminalität, Aufenthalts- und Asylrecht sowie Schleusungskriminalität, Kfz-Verschiebung und Urkundenfälschung.
Insgesamt haben die Beamtinnen und Beamten während der achtstündigen Aktion in der Zeit von 17:00 Uhr bis 01:00 Uhr, 83 Fahrzeuge und 111 Personen kontrolliert. Am Ende mussten sie insgesamt fünf Strafanzeigen sowie zwölf Ordnungswidrigkeitenanzeigen einleiten:
Unter anderem geriet in Goldenstedt ein 23-jähriger Autofahrer in eine Kontrolle. Die Beamtinnen und Beamten mussten feststellen, dass der Mann aus dem Kosovo kein Visum für seinen Aufenthalt in Deutschland hat und sich somit illegal im Bundesgebiet aufhält. Ein weiterer Mitfahrer, ein 21-jähriger Mann aus Albanien, konnte keine Ausweispapiere vorlegen. Gegen beide Männer wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet.
In Cloppenburg kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung einen 32-jährigen Autofahrer. Dabei stellten sie fest, dass das Fahrzeug nicht versichert ist und bereits zwangsweise entstempelt wurde. Den Autofahrer erwartet nun eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz. Ferner untersagten sie ihm die Weiterfahrt.
Zollbeamtinnen und -beamte hielten gegen Mitternacht ein Auto auf der A 1 in Höhe Vechta an. Bereits beim ersten Herantreten konnten sie einen intensiven und süßlichen Geruch aus dem Inneren des Fahrzeuges feststellen. Sie entdeckten daraufhin eine geringe Menge Marihuana bei einem 47-jährigen Mann aus Georgien. Dieser war auf der Durchreise von Holland in sein Heimatland. Gegen ihn wurde eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet, zudem musste er eine Sicherheitsleistung hinterlegen.
Eine Polizeistreife bemerkte einen 46-jähriger Fahrer aus den Niederlanden, der mit einem Sattelzug die B 213 befuhr und auf der Höhe von Lastrup verbotswidrig drei andere Sattelzüge überholte. Dabei benutzte er auch die Sperrfläche. Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Polizistinnen und Polizisten fest, dass der Fahrzeugführer während des unerlaubten Überholvorganges den Geschwindigkeitsbegrenzer mit einem technischen Trick ausgestellt hatte und so eine Geschwindigkeit von 97 km/h erreichen konnte. Darüber hinaus verstieß der Niederländer gegen die Lenkzeit. Die Polizeibeamtinnen und -beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein, zudem musste der Mann eine Sicherheitsleistung bezahlen.
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