32289 Rödinghausen (ots) - (hay) Am Freitag, gegen 23:40 Uhr, verfolgte nach einem Zeugenhinweis eine Streifenwagenbesatzung des Polizeikommissariats Melle (Niedersachsen) einen 38-Jährigen aus Osnabrück mit seinem Pkw Audi A6. Während der Verfolgung auf der BAB 30 in Richtung Bad Oeynhausen ignorierte der Fahrzeugführer sämtliche Anhaltesignale und das eingeschaltete Blaulicht mit Martinshorn. An der Anschlussstelle Rödinghausen-Bruchmühlen verließ der Osnabrücker die Autobahn und befuhr dann in Nordrhein-Westfalen die Kilverstraße in Richtung Westkilverstraße. Im Verlauf einer Rechtskurve verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Anschließend prallte er mit seinem Pkw frontal gegen eine Natursteinmauer, überfuhr zwei Verkehrszeichen und kam auf der Westkilverstraße auf dem Grünstreifen zum Stehen. Durch den Unfall wurde der Fahrzeugführer leicht verletzt. Durch einen Rettungswagen wurde der Verletzte einem Krankenhaus zugeführt, wo er nach ambulanter Behandlung wieder entlassen werden konnte. Der Audi war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Während der Unfallaufnahme wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war und unter Alkoholeinfluss stand. Auf richterliche Anordnung wurde eine Blutprobe entnommen. Durch die Freiwillige Feuerwehr Rödinghausen wurden auslaufende Betriebsmittel des Fahrzeuges abgestreut. Insgesamt entstand ein Sachschaden in Höhe von circa 22.000 Euro.
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