Bielefeld (ots) - KL/ Bielefeld/ Mitte- Ein 28-jähriger Bielefelder sollte am Dienstag, 28.06.2016, aufgrund seines alkoholisierten Zustandes im Gewahrsam der Polizei ausnüchtern. Der Betrunkene widersetzte sich der Maßnahme und verletzte dabei eine Polizistin am Arm.
Gegen 00:01 schickte die Leitstelle der Polizei eine Streifenwagenbesatzung und einen Rettungswagen zum Jahnplatz. Ein Zeuge hatte vor dem Schnellrestaurant eine männliche Person mit einer Kopfverletzung liegen sehen und die Polizei alarmiert.
Am Einsatzort angelangt stellten die Polizeibeamten einen Mann mit einer blutenden Schwellung im Gesicht fest, der an der Glasfassade gelehnt auf dem Boden saß. Der Mann machte einen stark alkoholisierten Eindruck. Zu der Herkunft seiner Verletzungen konnte der 28-Jährige keine Angaben machen.
Als die Rettungssanitäter den Verletzten untersuchen wollten, zeigte er sich sehr unkooperativ und beleidigte alle Anwesenden. Da keine schweren Verletzungen diagnostiziert wurden, verzichteten die Sanitäter auf einen Transport zu einem Krankenhaus. Aufgrund seiner Alkoholisierung war der Bielefelder jedoch nicht in der Lage, geraden Schrittes zu laufen. Um eine Gefährdung auszuschließen, beabsichtigen die Polizeibeamten, den 28-Jährigen zur Ausnüchterung mit auf das Polizeipräsidium zu nehmen. Nachdem die Beamten ihm dies mitteilten, versuchte der Alkoholisierte zunächst zu flüchten. Dabei griffen zwei Polizeibeamtinnen den Flüchtenden an den Armen. Dieser ruderte daraufhin wild mit den Armen und trat in Richtung der umstehenden Polizisten und Rettungssanitäter. Als die Polizeibeamten versuchten, dem Randalierer Handfesseln anzulegen, riss er sich mit einer Hand los und verletzte eine Polizeibeamtin am Unterarm schwer. Mit der Unterstützung von zwei weiteren Polizisten wurde der 28-Jährige fixiert und in das Polizeigewahrsam transportiert.
Die verletzte Polizeibeamtin wurde in einem Bielefelder Krankenhaus ambulant behandelt und konnte keinen Dienst mehr versehen.
Der Randalierer durfte das Präsidium nach erfolgter Ausnüchterung wieder verlassen. Er erhält eine Strafanzeige wegen des Widerstandes gegen Polizeivollzugsbeamte.
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