Bad Gottleuba / Pirna (ots) - Am Montag (27. Juni 2016) kontrollierten die Beamten der Gemeinsamen Fahndungsgruppe Dresden (Bundespolizei und Landespolizei Sachsen) im Bereich Bad Gottleuba (Bundesautobahn 17) einen Transporter und deren acht Insassen, insgesamt drei Frauen (39, 21, 20) und fünf Männer (24, 18, 16, 16, 4).
Im Rahmen der polizeilichen Überprüfung stellte sich bei vier Personen heraus, dass diese bereits mehrfach wegen diverser Eigentumsdelikte polizeilich in Erscheinung getreten sind.
Bei der anschließenden Kontrolle des Transporters entdeckten die Beamten im Handschuhfach einen rumänischen Reisepass und eine rumänische Identitätskarte zweier Personen, die sich nicht mit in dem kontrollierten Fahrzeug befanden. Bei der anschließenden Überprüfung der Dokumentennummern kam heraus, dass die Identitätskarte in Rumänien als gestohlen gemeldet wurde.
Bei der weiteren Nachschau im Laderaum des Transporters fanden die Beamten, versteckt hinter diversen Taschen, insgesamt sechs Fahrräder von denen fünf einen Neuwertigen Eindruck machten.
Weiterhin fanden die Beamten ein Paket im Laderaum des Transporters zu dessen Inhalt die Insassen nur widersprüchliche Angaben machten. In dem Paket selbst fanden die Beamten mehrere originalverpackte Lebensmittel und darunter eine verschlossene Tüte, in der sich wiederum fünf kleinere mit Aluminiumpapier umwickelte Päckchen befanden. Nachdem die Beamten auch diese Päckchen geöffnet hatten, fanden die Beamten insgesamt fünf Smartphones verschiedener Hersteller.
Bei der anschließenden Überprüfung der Seriennummern der Fahrräder und Smartphones stellten die Beamten bei zwei Fahrrädern und einem Smartphone fest, dass diese erst vor kurzen im Raum Berlin durch Diebstahl abhanden gekommen waren.
Da auch bei den übrigen Fahrrädern und Smartphones der Verdacht des Diebstahls bestand, wurden alle sechs Fahrräder und die fünf Smartphones zur Eigentums- und Beweissicherung sichergestellt.
Die weiteren Ermittlungen wegen des Verdachts des Bandendiebstahls gegen die rumänischen Staatsangehörigen führt in diesem Sachverhalt zuständigkeitshalber die Landespolizei Sachsen.
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