Kripo klärt räuberische Erpressung im Drogenmilieu

Kripo klärt räuberische Erpressung im Drogenmilieu EICHSTÄTT/INGOLSTADT. Im Zuge von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der räuberischen Erpressung wurden vergangenen Dienstag fünf Tatverdächtige im Alter zwischen 17 und 30 Jahren durch die KPI Ingolstadt festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ingolstadt dem Haftrichter vorgeführt.
Gegen vier an der räuberischen Erpressung beteiligte Verdächtige erging Haftbefehl. Gegen diese bestand der Verdacht, dass die Gruppe im Raum Eichstätt und Ingolstadt mit Betäubungsmittel dealte. Im Zuge der Ermittlungen wandte sich ein 19-jähriger Mann an die für die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität zuständigen Beamten der KPI Ingolstadt und gab an, durch die vier wegen angeblicher Drogenschulden unter Druck gesetzt worden zu sein. Die vier Beschuldigten hätten versucht, diese angeblichen Schulden zwischen Dezember und Juni 2016 mehrfach unter Anwendung von Drohungen mit Gewalt sowie auch unter direkter Gewaltanwendung einzutreiben und hierbei zuletzt im Juni 2016 den Zeugen in eine Eichstätter Wohnung gebracht, wo der Zeuge körperlich misshandelt wurde und auch Werkzeuge bzw. Waffen als Drohmittel eingesetzt wurden.

Vergangenen Dienstag, den 12.07.2016, griffen die Rauschgiftfahnder der Kripo Ingolstadt dann zu und vollzogen zeitgleich bei allen Beschuldigten die zuvor von der Staatsanwaltschaft Ingolstadt erwirkten Haftbefehle. Bei der Durchsuchung der Wohnung in Eichstätt stellten sie neben Kleinmengen von Ecstasy, Amphetamin und Händlerutensilien auch weitere Beweismittel für die räuberische Erpressung sicher.

Noch am gleichen Tag wurden die Tatverdächtigen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser ordnete gegen die vier an den Erpressungstaten Beteiligten (17, 26, 29 und 30 Jahre alt) die Untersuchungshaft wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gemeinschaftlicher schwerer räuberischer Erpressung an. Gegen einen 18-Jährigen wurde der bestehende Haftbefehl aufgrund dessen untergeordneter Beteiligung gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.