Ulm (ots) - Kurz nach 20 Uhr fuhr ein 40-Jähriger von der Stammstraße nach links in die Oberdorfstraße. Er kam von der Fahrbahn ab und fuhr gegen einen Findling. Der Mann stieg aus, schaute sich den Schaden an und fuhr dennoch weiter. Ein aufmerksamer Zeuge merkte sich das Kennzeichen des Renault und informierte die Polizei. Diese konnte den Fahrer ausfindig machen. Die Polizisten stellten schnell fest, dass der Mann Alkohol getrunken hatte. Ein Test bestätigte dies. Deshalb nahm ihm ein Arzt Blut ab. Den Führerschein des 40-Jährigen behielt die Polizei ein. Der Findling wurde bei dem Zusammenprall nicht beschädigt, der Schaden am Renault beläuft sich auf etwa 1.500 Euro. Der Fahrer sieht nun einem Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.
Gerade bei schweren Verkehrsunfällen ist häufig Alkohol im Spiel. Alkohol schränkt die Wahrnehmung ein, führt zu einer falschen Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen, verengt das Blickfeld, beeinträchtigt Reaktion und Koordination und enthemmt. Diese gefährliche Mischung birgt ein hohes Gefahrenpotenzial. Damit alle sicher ankommen, empfiehlt die Polizei daher Alkoholgenuss und Fahren konsequent zu trennen.
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